150 Über die Grundlagen der Lohnregelung in der Optischen Werkstätte.
die schon in Anwendung gekommen ist. Die Erklärung ist darin
gegeben: es ist im vorigen Jahre ein Umstand nicht zum Bewußt-
sein gekommen, der eine wesentliche Entscheidung bewirkt hat.
Das Jahr 1895/96 hat noch unter den Nachwirkungen des früheren
schlechten Geschäftsganges gestanden und zwar dadurch, daß noch
Vorräte vorhanden waren, die erst in diesem Jahre verkauft wurden.
Infolgedessen sind die Verkaufsziffern höher geworden als sie ge-
wesen wären, wenn nur das, was wirklich produziert worden ist,
Absatz gefunden hätte. Demzufolge war auch der Reingewinn
ein bedeutend höherer, aber nicht auf natürliche Weise. Da dieser
Umstand nicht bemerkt worden ist, hat er uns nicht zum Bewußt-
sein gebracht, daß eigentlich nur scheinbar ein normales Verhältnis
vorhanden war, dazu angetan, schon im nächsten Jahre unsere Ein-
richtung der Gewinnbeteiligung nicht mehr funktionieren zu lassen.
Nun hat nachgeforscht werden müssen nach den Ursachen
dieser auffälligen Erscheinung. Da haben wir uns überlegen
müssen, inwieweit denn nun die durch diese Ziffern gekennzeich-
nete Lage unserer Betriebe den Anforderungen entspricht, welche
nach den voraufgegangenen Erläuterungen der Normen und Grund-
sätze als Maßstab für unsere Betriebe zu gelten haben. - - - - -
[Hier, bei dem Vortrag der Rechnungen, ist das Stenogramm so
unvollständig, daß es keinen erkennbaren Sinn ergibt. Cz.]-----
nur 23 Proz. als Nettoanteil «der Firma an dem Gesamtertrag der
Arbeit, also schon etwas unter der Grenze dessen, was ich als ver-
teilbar gekennzeichnet habe.
Das ist der Punkt, der etwas Unerfreuliches hat. Wenn
unsere Einrichtungen nicht modifiziert werden, so würde im folgen-
den Jahre überhaupt kein Gewinnanteil mehr ausgezahlt werden
können. Der Anteil der Firma reduziert sich auf 29 zu 100, also
auf 20 Proz. statt auf etwa 24 oder 25 Proz. Die allgemeine
Konsequenz aus diesem ist, daß wir auf diese Prozente nicht kommen,
als eine unerfreuliche Konsequenz ergibt sich ganz allgemein, daß
wir bei einem guten Geschäftsgang schon angekommen sind an
der Grenze, wo es heißt: bis hierher und nicht weiter, hinsichtlich
der Verteilung des Arbeitsertrags.
d Es folgt daraus, daß wir in dem Bemühen, die wirtschaftliche
Lage unserer Arbeiter zu verbessern, nicht mehr weiter gehen
können, solange nicht die Verhältnisse auch anderwärts geändert
werden — sonst käme es hinaus auf eine Verteilung dessen, was
im Sinne meiner vorherigen Erklärungen in guten Geschäftsjahren