Full text: Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts (3. Band)

Über die Grundlagen der Lohnregelung in der Optischen Werkstätte. 153 
arbeit etwas einschränken werden, weil sie eine unverhältnismäßige 
Begünstigung bedeuten gegenüber denjenigen, welche im Zeitlohn 
arbeiten, denen wir aber keine Gelegenheit zur Akkordarbeit bieten 
können. 
Ich glaube, mit dieser Erklärung die ganzen Mißverständnisse 
beseitigt zu haben. 
Nun bleibt uns die weitere Frage: in welchem Maße ist 
eine Reduktion nötig, und wie soll diese ausgeführt werden, zur 
‘ Beantwortung übrig. Das Maß dessen, was wir brauchen, ist ge- 
1 geben dadurch, daß in guten Zeiten eine angemessene Quote ver- 
S bleibt als Nachtragszahlung in Form der Gewinnbeteiligung. Diese 
Quote muß, wenn sie ihren Zweck erfüllt, in guten Jahren wenig- 
r stens 8—10 Proz. des im Laufe des Jahres gezahlten Lohn- und 
V Gehaltkontos erreichen. Erreicht sie diese Höhe nicht und findet 
nur der kleinste Nachlaß statt, so ist das ein Zeichen dafür, daß 
Ss mehr als zulässig war zur Verteilung gelangt ist. Wir werden 
it die Ausgleichung nicht bewirken können durch Erhöhung des 
n Zeitlohns, sondern durch Kürzung des Akkordlohns, um im nächsten 
2, Jahre statt 4 Proz. wenigstens 8—9 Proz. verteilen zu können bei 
n gleich gutem Geschäftsgang. Nach unseren Überschlägen macht 
ß es sich nötig, die Akkordsätze um etwa ı2 Proz. zu verkürzen; 
einzelne, welche besonders begünstigt sind, müssen sich auch 
di 15 Proz. gefallen lassen; aber immer unter Berücksichtigung, daß 
; sie am Schluß des Jahres, wenn der Geschäftsgang ein günstiger 
d ist, 8&—9 Proz. zurückerhalten. Dafür können wir natürlich keine 
st Garantie leisten, denn es ist auch möglich, daß je nach dem Ge- 
n schäftsgang nur 6 Proz. zur Verteilung gelangen. 
Wir wollen nun, daß eine diesen Zwecken entsprechende 
€ Neuregelung der Akkordsätze herbeigeführt wird. Ich muß Ihnen 
n offen sagen, es würde mir sehr unliebsam sein, wenn man be- 
ie haupten wollte, daß die Kürzung der Akkordsätze auf Rechnung 
N der Arbeiter der Firma zugute käme. Die Firma hat davon 
ir keinerlei Vorteil, wenn der einen oder anderen Gruppe 
n, etwas abgeknappst wird; es kommt nur der gesamten 
a, Arbeiterschaft wieder zugute. Ich sage das ausdrücklich, 
l- weil unsere geschäftliche Situation nicht eine solche ist, daß eine 
;- empfindliche Herabsetzung der Lohn- und Arbeitsbedingungen 
n stattfinden müßte. Wir haben ein Interesse daran, daß diese Be- 
mn dingungen auch in der Zukunft bestehen bleiben; eine Herab- 
d- setzung wäre erst zu befürchten, wenn der Geschäftsgang sich
	        
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