Full text: Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts (3. Band)

154 Über die Grundlagen der Lohnregelung in der Optischen Werkstätte. 
bedeutend verschlechterte. Gerade weil keine Zwangslage vor- 
handen ist, müßten es sich alle gefallen lassen, wenn sie auf- 
gefordert werden, zugunsten des Ganzen ein kleines Opfer zu 
bringen. Die Einrichtungen lassen sich so modifizieren, daß; die 
Firma auf jeden Vorteil verzichten muß. 
Das ist also der Grundsatz. Für die Ausführung desselben 
bleibt gar nichts anderes übrig, als die jetzigen Akkordsätze zum 
Ausgangspunkt zu nehmen und die Reduktionen vorzunehmen, selbst- 
verständlich unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse der 
einzelnen Gruppen. Es wird zugrunde gelegt werden der Ver- 
dienst im Zeitlohn, und die Akkordsätze werden so geregelt werden, 
daß unter den von mir schon näher bezeichneten Umständen ein 
Mehrverdienst von 20 Proz. gegenüber dem Zeitlohn erreicht 
werden kann. Für dieses Jahr würde also ein Betrag von 60000 
Mk. zu erreichen sein, und das würde zur Folge haben, daß unsere 
Gewinnbeteiligung wieder funktioniert. Die Regelung im einzelnen 
wird uns vorbehalten bleiben müssen, da dies zur Vermeidung von 
Härten in einzelnen Gruppen geboten ist. 
Wie bemerkt, sind wir an der Art, wie diese Abstriche ge- 
macht werden sollen, uninteressiert. Wir hätten als Vertreter der 
Firma gar kein Interesse, uns einzumischen in diese Regelung. 
Wir haben auch gar nichts dagegen, wenn Sie versuchen wollen, 
diese Frage auf dem Wege der Verhandlung unter einander aus- 
zumachen. Es würden da allerdings sehr komplizierte Sachen aus- 
zugleichen sein, und es müßten dabei hauptsächlich drei Bedingungen 
erfüllt werden: Erstens, die Diskussionen dürfen nicht während der 
Arbeitszeit geführt werden; zweitens, die Diskussionen müssen ruhig 
und sachlich geführt werden, damit der „Landfrieden“ nicht gestört 
wird, und drittens müßte bis zum neuen Jahre eine provisorische 
Anordnung, die diesen Voraussetzungen entspricht, getroffen werden. 
Ob Sie es mit einer Lohnkommission versuchen wollen, über- 
lassen wir Ihrer Entscheidung; wir nehmen keine Stellung dazu. 
Wenn die Bedingungen erfüllt werden, und es zu einer Verstän- 
digung und besseren Regelung der inneren Zustände kommt, so 
ist das uns sehr angenehm. Es wird das Ziel aber nicht auf dem 
Wege einer Verständigung zu erreichen sein, da nun einmal ein 
Streit dieser Art nicht mit Fäusten, sondern mit Gründen ausge- 
fochten wird. Deshalb muß eine unparteiische Instanz herangezogen 
werden. Wenn Streit entsteht, würden wir dazu Stellung nehmen 
müssen. Sie müssen also suchen, einen Unparteiischen zu finden. 
Es gereicht mir zu einiger Genugtuung, daß unsere Einrichtungen
	        
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