Full text: Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts (3. Band)

Über die Grundlagen der Lohnregelung in der Optischen Werkstätte. 155 
derart getroffen worden sind, daß die erforderlichen Unpartei- 
ischen existieren. Es sind das bei uns drei, wenn. ich Schott 
nicht mitzähle, welche alle die Qualifikation dafür haben, vor allem 
die nötige Sachkenntnis besitzen, um den Maßstab für die Schätzung 
des relativen Wertes der verschiedenen Arbeitskategorien anlegen 
zu können. Sie eignen sich aber noch ganz besonders dadurch, 
weil sie kein Interesse daran haben, daß eine Gewinnbeteiligung 
herauskommt. Diese drei sind die Mitglieder der Geschäfts- 
leitung. Wenn Sie versuchen, sich unter einander zu einigen, So 
werden Sie, wenn das Ergebnis der Verhandlungen kein glückliches 
ist, ein Schiedsgericht brauchen. Da können Sie dann zur Ge- 
schäftsleitung gehen, die jedenfalls unparteiisch ihren Spruch fällt. 
Weil ich eben nicht annehmen kann, daß Sie die gewünschte 
Regelung unter sich vornehmen können, deshalb schlage ich Ihnen 
vor, daß Sie von vornherein darauf verzichten, und das akzeptieren, 
was wir vorläufig unter Vermeidung aller Unbilden und Härten 
nach bestem Gewissen anzuordnen gedenken. 
Indem ich mich auf diese Angaben beschränke, möchte ich 
noch eine Bemerkung machen: wir verlangen nicht von Ihnen, 
und erwarten es auch nicht, daß diejenigen, welchen infolge dieser 
ganzen Erörterung der Mißverhältnisse und der ganzen Konse- 
quenzen daraus, zugemutet werden soll, einen gewissen Vorteil ab- 
zugeben, dazu ein freundliches Gesicht machen. Aber was wir 
glauben erwarten zu können, ist, daß diejenigen, welche sich ärgern, 
das auf dieselbe Weise tun, wie wenn sie ein paar Stunden 
bei schönem Wetter spazieren gegangen sind und dann 
in einen Platzregen kommen. Sie sollen nicht grimmig sein 
und den Haß auf andere Menschen werfen; sondern sie müssen 
sich sagen in einem solchen Falle: wie gut war es doch, daß du 
wenigstens ein paar Stunden vorher Sonnenschein genießen konntest. 
Die an Sie gestellte Zumutung”‘ ist nicht eine‘ solche, 
daß Sie ein wohlerworbenes Recht aufzugeben haben, 
sondern nur einen Vorteil, den Ihnen der. Zufall ein paar 
Jahre hindurch gewährt hat, auf den Sie aber einen recht- 
lichen Anspruch nicht hatten. Ich wünsche also noch, daß 
Sie diese Tatsache, den Vorteil nur vorübergehend und nicht dauernd 
besessen zu haben, nicht zum Gegenstand von unsachlichen und 
unfreundlichen Diskussionen machen! 
Damit möchte ich schließen.
	        
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