Zur Frage der Sonderbesteuerung des Konsum-Vereins. 159
immer noch viel günstiger ist als die durchschnittliche Wirtschafts-
lage derjenigen Klassen, die vermittels des Konsumvereins eine
Besserung‘ erstreben.
Was ‚nun die Kritik des vorher erwähnten Antrages auf
Einführung einer Umsatzsteuer für Konsumvereine anlangt, so ist
mir. in diesem Punkt mein Referat außerordentlich erleichtert durch
zwei vorzügliche Artikel, die das „Jenaer Volksblatt“ in der Diens-
tag- und Mittwoch-Nummer voriger Woche unter dem Titel „Ge-
werbeverein contra Konsumverein“ gebracht hat. Die Bedeutung
dieser Artikel liegt darin, daß sie die Verteidigung der bedrohten
Interessen wieder auf einen festen und sicheren Rechtsboden
stellen, nachdem bei der Diskussion innerhalb des Gewerbevereins
in diesem Punkt ein Fehler begangen worden war. In dieser
Diskussion haben nämlich Verteidiger der Konsumvereins-Interessen
zu einem Zugeständnis sich verleiten lassen, welches schon ein
Preisgeben des korrekten Rechtsstandpunktes einschließt. Sie
haben, augenscheinlich verblüfft durch die emphathische Betonung
der angeblichen „Gerechtigkeit“ der geforderten Umsatzbesteuerung,
auf das neue weimarische Steuergesetz verwiesen, nach welchem
vom ı. Januar 1899 ab auch Konsumvereine auf ihre Dividenden
etc. besteuert werden sollen, und haben erklärt, daß durch diese
jetzt bevorstehende Besteuerung der Gerechtigkeit nunmehr ent-
sprochen sei. Das aber ist absolut verfehlt. Ganz im Gegenteil
— dieses Steuergesetz ist schon der Anfang und das Vorbild der
groben Ungerechtigkeit und der tendenziösen Parteinahme, die
in gleichem Sinne weiter fortzusetzen jetzt von der Gemeinde ver-
langt wird. Die angezogenen Artikel des „Jenaer Volksblatts“
haben das Verdienst, dieses klipp und klar darzulegen. Sie zeigen,
daß ein Konsumverein, sofern er seinem statutarischen Zweck
gemäß als Einkaufs-Genossenschaft verfährt und die Abgabe der
eingekauften. Waren auf seine Mitglieder beschränkt, keinen Ge-
winn haben kann, also keine „Einnahme“ im steuerrechtlichen Sinne.
Was ein solcher Verein am Ende des Jahres unter dem Namen
einer Dividende seinen Mitgliedern auszahlt, ist nur das Geld, was
er im Lauf des Jahres den einzelnen bei der Verteilung der Waren
zuviel abgenommen hat — aus Gründen der Zweckmäßigkeit und
zur Sicherung einer geordneten Finanzwirtschaft, es ist aber kein „Ge-
winn“, den der Verein wirklich gemacht hätte. Und für das einzelne
Mitglied ist die Dividende, die es vom Verein empfängt, ebenfalls
kein ‚Gewinn‘, d. h. :kein: neuer Erwerb. sondern lediglich die