IX.
Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu Jena.
[Nachstehend ist das Stiftungs-Statut in dem Wortlaut
wiedergegeben, den es vermöge der gemäß 8& 117 vor-
genommenen Neuredaktion kürzlich erhalten hat. In
dieser (restalt ist es unter dem 5. Dezember 1905 vom
Großh. S. Staatsministerium Departement des Innern ge-
nehmigt und alsbald veröffentlicht worden und am
1. Januar 1906 in Kraft getreten.
Es dürfte jedoch manche Leser interessieren, auch
den ursprünglichen, noch ganz von E. ABBE selbst her-
rührenden. bezw. angenommenen Text, ausgegeben im
August 1896, kennen zu lernen und daraus zugleich
Art und Umfang der Abänderungen und Ergänzungen
zu ersehen.
= Zu diesem Zwecke sind —. unter Fortlassung von
wenigen ganz unbedeutenden und rein redaktionellen Ab-
änderungen — in. dem nachfolgenden Abdruck
a) alle in dem ursprünglichen Text vom August 1896
nıcht enthaltenen Worte bezw. Sätze kursiv gedruckt,
mögen sie %eu hinzugefügt oder an dıe Stelle von anderen
getreten sein,
b) diejenigen Worte bezw. Sätze des alten Statuts,
welche in der neuen Ausgabe weggefallen. oder
durch andere ersetzt sind, an den zugehörigen Stellen
in Anmerkungen wiedergegeben.
Die Marginalien sind Zusatz des Herausgebers.
*) Auch im Buchhandel erschienen, Kommissionsverlag von Gustav Fischer-Jena.
CZ]
[Dem Text. der Erstausgabe des Statuts gingen die folgenden
beiden Erklärungen voraus.]|
In Erfülung früherer Zusagen gebe ich vor Ablauf des
50. Jahres seit dem Bestehen der Optischen Werkstätte den Beamten
und der Arbeiterschaft dieser und des Glaswerks die Einrichtungen
bekannt, welche behufs endgültiger Ordnung der Verfassung beider