Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu Jena. 3
Firmen, sowie behufs Regelung des Wirkungskreises der CARL ZEISS-
Stiftung überhaupt, getroffen worden sind — indem ich sämtlichen
Betriebsangehörigen das nunmehr festgestellte und landesherrlich
bestätigte
Statut der Carl Zeiss-Stiftung
hiermit überreiche.
Die Angehörigen der Optischen Werkstätte im besondern
bitte ich, dieses Statut und die darin ihnen gebotenen Garantien
für dauernde Geltung derjenigen Grundsätze, die in der Leitung
und Verwaltung der Firma bisher betätigt worden sind, als die
Festgabe ansehen zu wollen, welche ich als früherer Mitinhaber der
Firma zum Eintritt derselben in das zweite halbe Jahrhundert ihrer
Tätigkeit der Gesamtheit meiner. Mitarbeiter darbringe.
Ich wünsche und hoffe hierbei, daß die Optische Werkstätte
und das Glaswerk auf den Grundlagen, auf welche dieses Statut
beide Unternehmungen stellt, weiterhin blühen und gedeihen mögen
—-. zum Vorteil aller, die in ihren Verband eintreten, zum Dienst
des Gemeinwohls, zur Ehre deutscher feintechnischer Industrie!
Jena, den 26. August 1806.
Dr. Ernst Abbe.
Nachdem die durch Urkunde vom 1ı9. Mai 1889 begründete,
unterm 21. Mai 1889 landesherrlich bestätigte und mit dem Recht
der juristischen Person bekleidete „Carl Zeiss-Stiftung zu Jena“ am
1. Juli‘ 1891 auf Grund vertragsmäßiger Vereinbarungen mit dem
Stifter und den damaligen Mitinhabern der Firma Carl Zeiss und
der Firma Schott & Gen. in Jena alleiniger Inhaber der „Optischen
Werkstätte“ daselbst und Mitinhaber des dortigen „Glaswerks für
wissenschaftliche und technische Zwecke“ geworden, ist behufs end-
gültiger Regelung des seitdem erweiterten Aufgaben- und Wir-
kungskreises der genannten Stiftung das nachstehende
Statut der Carl Zeiss-Stiftung
durch den Stifter errichtet worden.
Dasselbe soll nach erfolgter landesherrlicher Bestätigung vom
ı. Oktober 1896 ab an die Stelle der Stiftungs- Urkunde vom
19. Mai 1889 treten und diese insoweit außer Wirksamkeit setzen,
als nicht ihr Inhalt in diesem Statut ausdrücklich als in Geltung
verbleibend erklärt ist.
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