Full text: Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts (3. Band)

Ergänzungsstatut, 320 
Die Worte „dem bisherigen Rechtszustand gemäß“ im 
3. Abs. des Art. 10 bezwecken keine deklaratorische Be- 
9 stimmung des auf sie Folgenden, besagen also nicht: 
soweit es dem bisherigen Rechtszustand gemäß ist; sie 
Ce sind eine lediglich informatorische Bemerkung zur Moti- 
SE vierung der gestellten Bedingung: daß es bisher so ge- 
wesen sei. / 
Der letzte (4.) Abs. des Art. ı0 gibt eine vollständige 
Aufzählung dessen, was nicht als dieser Bedingung zuwider- 
gehend gelten soll. 
| Hierbei gebrauche ich die Worte „Lehren der evan- 
| gelischen Kirche“ im Sinne der Betonung des Adjektivs 
- „evangelisch“ zum Unterschied von katholisch usw. 
Ut Unter den Worten „Verletzung der aus dem akade- 
1- mischen Amt sich ergebenden Pflichten“ ist verstanden die 
ür Verletzung oder Vernachlässigung der dienstlichen Ob- 
at liegenheiten, die das einzelne akademische Amt für seinen 
Inhaber in bezug auf Lehrtätigkeit, Institutsverwaltung und 
N sonstige amtliche Funktionen mit sich bringt. 
u Unter „Zuwiderhandlungen gegen die allgemeinen Straf- 
en gesetze‘“ verstehe ich solche Handlungen, die durch rechts- 
ie kräftiges Urteil eines ordentlichen Gerichts als Zuwider- 
m handlungen gegen diese Strafgesetze festgestellt sind.“] 
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