Full text: Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts (3. Band)

Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der Carl Zeiss-Stiftung. 387 
weise die praktische Wirkung einer Strafe, und öfters einer sehr 
harten, gewinnt, muß vom Standpunkt sowohl der Gerechtigkeit 
wie des allgemeinen sozialen Interesses als ein unvermeidliches 
Übel betrachtet werden. Es anders ansehen zu wollen wäre Spott 
auf das Verhalten der vielen, die als Unternehmer genötigt sind, 
einen bürgerlich Entgleisten zu entlassen, als Privatpersonen aber 
1 Vereinen angehören oder Vereine unterstützen, welche solche Ent- 
gleiste vor weiterem Verfall zu bewahren und für die bürgerliche 
; (resellschaft noch zu retten sich zur Aufgabe stellen. 
1 
S Jena, Mai 1806. 
” Dr. E. Abbe. 
1 
DI
	        
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