4x = Die. Verfassung der Carl Zeiss-Stiftung.
stehe, und auf „vorgesetzte Behörden‘, denen ihre Organe unter-
stellt seien, Bezug genommen wurde,
Dem entgegenstehenden Erklärungen, die ich als Begründer
der Stiftung und als Verfasser ihres Statuts, schon bei einer
früheren Gelegenheit und wiederholt aus diesem Anlaß öffentlich
abgegeben habe, ist dabei nicht nur scharf widersprochen worden;
man hat mir sogar den Vorwurf gemacht, diese Erklärungen wider
besseres Wissen gegeben zu haben.
Um die hierdurch hervorgerufene Rechtsunsicherheit zu be-
seitigen und die Nachteile abzuwenden, die den Geschäftsbetrieben
der Stiftung aus der fortgesetzten Diskreditierung wesentlicher
Grundlagen ihrer Verfassung erwachsen, habe ich damals, im Ein-
verständnis mit meinen Kollegen im Vorstand der Optischen Werk-
stätte, erklärt, auf dem Weg der Feststellungsklage ein gericht-
liches Urteil über die durch das Stiftungsstatut begründete Rechts-
lage herbeiführen zu wollen.
Diese Absicht habe ich indes aufgeben müssen, weil dringende
Arbeiten, die mich im vorigen Herbst und Winter ganz in An-
spruch nahmen, mir unmöglich machten, alle zur Klageerhebung
erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beizubringen.
Ich beschränke mich daher auf Veröffentlichung der „Er-
läuterungen zu Titel I und II des Stiftungsstatuts“, die ich aus
diesem Anlaß niedergeschrieben hatte. Und ich bin auch der
Meinung, daß Dieses allein schon ausreichen werde, alle Be-
unruhigung zu beseitigen, die in den nächstbeteiligten Kreisen durch
die Anfechtung meiner früheren Erklärungen entstanden ist.
Den Angehörigen der Stiftungsbetriebe empfehle ich, diese
„Erläuterungen“ ihrem Statutenheft beizufügen.
Jena; ı2. Juni 1900.
Dr. E. Abbe.
Druck von A. Kampfe, Jena:
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