Full text: Systematische Rechtswissenschaft (Teil 2, [Häflte 2], Abteilung 8)

B. Kulturpflege. IX. Die Volkswirtschaftspflege. 425 
Maße annähern, als es bisher möglich gewesen ist, wobei hier die Frage 
ganz außer Spiel bleiben möge, ob die Monarchie als „soziales Königtum“ 
diesen Prozeß führend und leitend befördern und sich selbst dadurch retten 
wird, oder nicht. 
Das 20. Jahrhundert wird ohne Zweifel Familie und Eigentum, diese 
Fundamente der Kultur aller Zeiten, nicht zerstören, wie die Sozialdemokratie 
es für unerläßlich erachtet, sondern reformieren und vor allem das Prole- 
tariat in höherem Maße, als es bisher geschehen, an ihren Gütern teil 
nehmen lassen. Es wird unzweifelhaft die Lebenshaltung des Arbeiters in 
erheblicher Weise erhöhen, die Kinderarbeit durch Kindererziehung ersetzen, 
die Mutter der Familie zurückgeben, es wird durch bessere Erziehung der 
weiblichen Jugend und energische Organisation der Arbeitsvermittelung die 
Prostitution sehr zurückdrängen. Bei diesen keineswegs utopistischen Zielen 
„möge der Gedanke ausruhen“. Er darf es. Denn mit ihnen wird der Staat, 
im Vollbesitze jener Macht und jener wirtschaftlichen und geistigen Kräfte 
verbleibend und sie täglich vermehrend, die er der antiken Kultur ver- 
dankt, sich um ein kleines, freilich sehr kleines Stückchen angenähert 
haben jenem uns ebenso unerreichbaren als unverlierbaren christlichen 
Humanitätsideal, welches den Bereich der europäischen Kultur so sehr 
von der Kultur des Judentums, des Islams und der übrigen asiatischen Kultur- 
kreise unterscheidet. Jenem Ideal, das uns in jedem Menschen ohne 
Ausnahme den gleichen Wert und die gleiche Würde erkennen und 
ehren heißt.
	        
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