Der Arbeiter.
gehören. Auf der anderen Seite gehören auch Reibungen der Arbeitgeber mit ihren
Arbeitsnachweisen nicht zu den Seltenheiten, da jeder die meisten und besten Leute
vermittelt zu haben wünscht und viele sich übervorteilt glauben. Auch äußert
der einzelne oft besondere Wünsche auf Überweisung bestimmter Arbeiter, die
in ihrer Menge gar nicht erfüllbar sind. Die Leitung eines solchen Nachweises
muß daher über ein ungewöhnliches Maß von Takt und Vertrauen bei den Mit-
gliedern verfügen, wenn der Arbeitsnachweis auf die Dauer gut und reibungslos
arbeiten soll.
Ganz andere Verhältnisse treten ein, wenn der Arbeitgeber den gewerkschaft-
lichen Arbeitsnachweis benutzt. Es geschieht dies meist indirekt durch Bekannt-
geben von Bedarf durch die Meister an die Arbeiter, die dann für Meldungen sorgen.
Auf diese Weise kann die Benutzung dieser Arbeitsnachweise sogar der Direktion
unbewußt geschehen, da diese glauben kann, daß auf freie Meldungen am Fabriktor
hin eingestellt wurde. Natürlich muß eine aufmerksame Direktion den wahren Sach-
verhalt bald merken. Wenn die Benutzung dieser Arbeitsnachweise direkt geschieht,
so setzt das schon ein gewisses Vertrauensverhältnis der Leitung mit den Gewerk-
schaftsorganen voraus. Ein solches Vertrauensverhältnis ist heute durch die Arbeits-
gemeinschaften gegeben. Es kann bei gutem Willen auf beiden Seiten mit der Zeit
mehr und mehr ausgebaut werden. Die Erfolge der Benutzung gewerkschaftlicher
Arbeitsnachweise sind meist recht gute Arbeitskräfte, dauernd, in genügender Anzahl.
Bei Streitigkeiten im Werk, auch nur an einer Stelle, tritt dann ein völliges Versagen
des Arbeitsnachweises ein, und bei Streiks geht meist die gesamte alte Belegschaft
verloren, da sie anderweitig Unterkommen findet. Eine Industrie muß schon in
der Lage sein, ihre Arbeiter wirtschaftlich so glänzend zu stellen, daß von der
Gewerkschaft auf Aufwerfung organisatorischer Fragen verzichtet wird, um mit
Vorteil den gewerkschaftlichen Arbeitsnachweis allein benutzen zu können. In
diesem Falle wird sie aber sehr hohe Durchschnittsleistungen in Menge und Güte
erzielen. Außerdem ist die persönliche Erziehung der älteren gewerkschaftlichen
Arbeiter eine sehr gute.
Die Benutzung paritätischer Arbeitsnachweise ist heute die Regel. Ihre Wirksam-
keit ist, da diese zum großen Teil noch jung sind, eine sehr verschiedene. Sie ändern
sich auch je nach der Zusammensetzung der vorgeordneten städtischen Verwaltungs-
körper. Im allgemeinen hat sich gezeigt, daß diese Arbeitsnachweise nur schwer in
der Lage sind, geeignete Leute für alle in Frage kommenden Berufe auszusuchen, weil
naturgemäß bei der Menge der zu vermittelnden Berufsklassen die fachliche Beurteilung
nicht leicht ist. Die Qualität der überwiesenen Kräfte läßt daher häufig noch sehr zu
wünschen übrig, zumal diese Nachweise nach der Reihenfolge der Meldungen über-
weisen und eine Sondereignung meist nicht berücksichtigen. In einzelnen Fällen sind
jedoch Möglichkeiten geschaffen, um auch bestimmte besonders geeignete Leute zu er-
halten. Auch die paritätischen Arbeitsnachweise werden ‚bei Streitigkeiten zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer meistens indirekt gesperrt, so daß der Arbeitgeber hier
keinen Schutz genießt.
Durch Verordnungen sind die paritätischen Arbeitsnachweise gewöhnlich dadurch
im Vorsprung, daß eine Meldepflicht für offene Stellen bei ihnen besteht. Der Arbeit-
geber darf sich zwar die von ihm benötigten Arbeiter noch aus anderen Quellen be-
sorgen, der paritätische Arbeitsnachweis ist aber über die vorhandenen offenen Stellen
stets bestens im Bilde. Das neue Arbeitsvermittlungsgesetz wird dieses Verhältnis
noch wesentlich zugunsten des paritätischen Arbeitsnachweises festleven.