298 8 23. Die Faectoren des Zusammenhangs der Erfahrung.
Erfahrung (d. h. kein Begreifen der Erscheinungen) möglich
wäre. Er versucht diese Aufgabe dadurch zu lösen, daß er
aus der von der Logik festgestellten — von ihm selbst in
gewisser Weise ergänzten — Tafel der. verschiedenen Arten
der Urteilsbildung auf die Formen der Verstandesbegriffe
oder „Kategorien“ schließt, welche diesen Urteilsarten zu
Grunde Kegen. Wenn es nur diese Arten der Urteilsbildung
gibt, so müssen alle Erfahrungen sich unter die Formen der
Verstandesbegriffe einordnen, welche diesen Urteilen zu Grunde
liegen, damit sie überhaupt von uns begriffen. und beurteilt
werden können. Um aber zu zeigen, daß eben diese Kategorien
auf alle Bestandteile unserer Erfahrungen notwendig Anwendung
finden müssen, daß es also keinerlei Phänomen geben kann,
das sich nicht diesen begrifflichen Formen einordnete, sucht
Kant weiter in der „Deduction der reinen Verstandesbegriffe“
die Notwendigkeit dieser begrifflichen Formen aus der Kin-
heit des Selbstbewußtseins abzuleiten. Wenn diese Ab-
leitung vollständig gelungen wäre, so wäre damit nicht nur
das dogmatische Element beseitigt, welches mit der kritik-
los vorausgesetzten Urteilstafel in die Untersuchung eingeführt
ist, sondern es hätte dadurch zugleich der Ursprung aller
Kategorien aus den elementaren Factoren des Zu-
sammenhangs der Erfahrung aufgedeckt werden müssen
Tatsächlich gelingt die erstrebie Ableitung zwar insofern, als
die Analyse zur Erkenntnis von „Gründen zur Möglichkeit der
Erfahrung“ führt, ohne welche keinerlei einheitliche Erfahrung
gedacht werden kann. In der „Synthesis“ der „Apprehension
in der Anschauung“, der „Reproduction in der Einhildung“ und
der „Recognition im Begriffe“ finden sich tatsächlich die im
Vorigen ausführlich bezeichneten Factoren des Zusammenhangs
unserer Erfahrung angedeutet. Doch führt Kant die Unter-
suchung nicht so weit, daß sich aus eben diesen Bedingungen
aller Erfahrung die Geltung gerade jener vorher von ihm
aufgestellten Kategorien ergäbe; vielmehr Jautet das KRe-
sultat nur dahin, daß überhaupt Kategorien als apriorische
Formen des Verstandes aller Erkenntnis zu Grunde liegen
müssen. Die Ableitung der entsprechenden synthetischen
Urteile a priori — der „Grundsätze des reinen Verstandes“