Full text: Einleitung in die Philosophie

298 8 23. Die Faectoren des Zusammenhangs der Erfahrung. 
Erfahrung (d. h. kein Begreifen der Erscheinungen) möglich 
wäre. Er versucht diese Aufgabe dadurch zu lösen, daß er 
aus der von der Logik festgestellten — von ihm selbst in 
gewisser Weise ergänzten — Tafel der. verschiedenen Arten 
der Urteilsbildung auf die Formen der Verstandesbegriffe 
oder „Kategorien“ schließt, welche diesen Urteilsarten zu 
Grunde Kegen. Wenn es nur diese Arten der Urteilsbildung 
gibt, so müssen alle Erfahrungen sich unter die Formen der 
Verstandesbegriffe einordnen, welche diesen Urteilen zu Grunde 
liegen, damit sie überhaupt von uns begriffen. und beurteilt 
werden können. Um aber zu zeigen, daß eben diese Kategorien 
auf alle Bestandteile unserer Erfahrungen notwendig Anwendung 
finden müssen, daß es also keinerlei Phänomen geben kann, 
das sich nicht diesen begrifflichen Formen einordnete, sucht 
Kant weiter in der „Deduction der reinen Verstandesbegriffe“ 
die Notwendigkeit dieser begrifflichen Formen aus der Kin- 
heit des Selbstbewußtseins abzuleiten. Wenn diese Ab- 
leitung vollständig gelungen wäre, so wäre damit nicht nur 
das dogmatische Element beseitigt, welches mit der kritik- 
los vorausgesetzten Urteilstafel in die Untersuchung eingeführt 
ist, sondern es hätte dadurch zugleich der Ursprung aller 
Kategorien aus den elementaren Factoren des Zu- 
sammenhangs der Erfahrung aufgedeckt werden müssen 
Tatsächlich gelingt die erstrebie Ableitung zwar insofern, als 
die Analyse zur Erkenntnis von „Gründen zur Möglichkeit der 
Erfahrung“ führt, ohne welche keinerlei einheitliche Erfahrung 
gedacht werden kann. In der „Synthesis“ der „Apprehension 
in der Anschauung“, der „Reproduction in der Einhildung“ und 
der „Recognition im Begriffe“ finden sich tatsächlich die im 
Vorigen ausführlich bezeichneten Factoren des Zusammenhangs 
unserer Erfahrung angedeutet. Doch führt Kant die Unter- 
suchung nicht so weit, daß sich aus eben diesen Bedingungen 
aller Erfahrung die Geltung gerade jener vorher von ihm 
aufgestellten Kategorien ergäbe; vielmehr Jautet das KRe- 
sultat nur dahin, daß überhaupt Kategorien als apriorische 
Formen des Verstandes aller Erkenntnis zu Grunde liegen 
müssen. Die Ableitung der entsprechenden synthetischen 
Urteile a priori — der „Grundsätze des reinen Verstandes“
	        
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