Willkürliche Bewegung. 125
Betrachten wir nunmehr die psychischen Tatsachen,
welche den physiologischen Vorgängen unseres Beispiels parallel
gehen. Ks entspricht:
der Erregung der Leitung 4 U die Lichtempfindung e;
der Greifbewegung bei Erregung von CH die Bewegungs-
empfindung a;
der Erregung der Leitung HD die Schmerzempfindung w;
der Verteidigungsbewegung bei Erregung von D H die Be-
wegungsempfindung 6b;
dem dadurch erreichten Kuhezustande das Gefühl der Be-
freiung von der schmerzlichen Einwirkung 7
Soweit bez. sobald diese psychischen Erlebnisse tatsäch-
lich unterschieden und erinnert werden, wird sich bei späterer
abermaliger Wirkung des Reizes R an die dadurch bediugte
Empfindung e sogleich die Krinnerung an jene übrigen Er-
Jebnisse associieren. Insofern aber die Gefühlsbetonung
des schmerzlichen Krlebnisses u und des relativ erfreulichen
Erlebnisses ( erinnert wird, erscheinen diese Erlebnisse und
zugleich die darauf zielenden Bewegungen als unerwünscht
bez. als erwünscht; d.h. auf Grund der gemachten Erfah-
rungen ist unter den gegebenen Umständen die Bewegung «
als eine nicht erstrebte, die Bewegung b dagegen als eine
erstrebte charakterisiert. Da nun vermöge der beschriebenen
physiologischen Entwicklung die Nervenprocesse, welche sich
an die Reizwirkung X anschließen, zur Unterdrückung der Be-
wegung @ und zur Ausführung der Bewegung b führen, so
tritt im späteren Falle genau dasjenige ein, was un-
serem Streben entspricht: im Anschluß an die Vorstellung
der nichtgewollten Bewegung unterbleibt eben diese Be-
wegung, während im Anschluß an die gleichzeitig auftretende
Vorstellung der erstrebten Bewegung sich eben diese Bewegung
tatsächlich vollzieht.
Wir sehen also, daß die physiologische Entwicklung,
welche unser Beispiel uns zeigt, zugleich die Entwicklung
unserer willkürlichen Bewegungen bedingt. Die Lösung
des dritten Vermittlungsproblems ist hiermit prin-
cipiell auf Grund derselben Überlegungen erreicht,
welche zur Lösung des ersten Vermittlungsproblems