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und mit der im Jahre 1891 zur Veröffentlichung ge-
langten Verordnung für Privatbahnen ist die Frost-
probe bei dem Wegecommunications- Ministerium so
zu sagen decentralisirt worden, trotzdem aber in Ver-
bindung mit dem mechanischen Laboratorium geblieben,
denn die Verordnung schliesst die Ausführung der
Proben im Laboratorium selbst, namentlich für die
übrigen Behörden und private Bauten, nicht aus.
Besonders nutzbringend und wichtig sind die
Frostproben für die Vorarbeiten hervorragender Bau-
ten, indem sie in ziemlich kurzer Frist die Möglich-
keit bieten, aus einer grossen Anzahl von Gattungen und
sogar von Lagerschichten ein und derselben Steinart,
diejenigen auszusondern, die für Verblendungszwecke
nicht geeignet sind. Als Beispiel dafür mag hier
angeführt sein, dass bei dem Aussuchen der Stein-
materialien für die Viaducte der Umgehungslinie des
Ssuram-Passes der Kalkstein aus Bezatuban, ein sehr
gleichförmiges, compactes Material, in allen fünf Lager-
schichten seines Fundortes eine bedeutende Festigkeit,
ca. 1000—1200 kg/cm?*, zeigte, während die Frostprobe
nur Yon; dem; Stein ‚aus, den ‚Schichten Nr. 1, 2,
3 und 5 vortrefflich ausgehalten wurde (20 bis 25
Erfrierungen hatten keinerlei Beschädigungen zur
Folge), der. Stein der Schicht, Nr. 4 jedoch bereits
nach 4 bis 5 KErfrierungen zerbröckelte. In Folge
dieses Prüfungsresultates wurde die KEnstcheidung
getroffen, für das innere Mauerwerk den Stein aus
allen 5 Schichten zuzulassen, für die Gewölbe der
Viaducte, sowie für das Verblendungsmauerwerk der
Widerlager und Pfeiler nur das Steinmaterial aus den
Schichten Nr. 1, 2, 3 und 5. Hierbei wäre noch zu
erwähnen, dass der Druck an der Sohle der Pfeiler
ca. 10 kg/cm? betragen hat.