es AO
Widerstandsfähigkeit derselben gegen oben erwähnte
Einflüsse zu schliessen.
Um daher an Neubauten wie auch an Umbauten,
die erst künftig ausgeführt werden sollen, solche Be-
schädigungen nach Möglichkeit zu verhindern, sowie
um eine zweckentsprechendere Sortirung der Steine zu
erreichen, ob dieselben zum Verblenden und überhaupt
zur Verwendung in denjenigen Theilen des Mauerwerks
tauglich sind, welche unmittelbar der Einwirkung der
äusseren Luft und der Temperaturschwankungen aus-
gesetzt sind, wird es für nothwendig erachtet, die zur
Verwendung ausersehene Steinsorte einer vorhergehen-
den Controlprüfung auf Frost, gemäss beifolgender
Instrucetion, zu unterwerfen.
Auf Grund der Resultate der erwähnten Prüfung wird
es entschieden, ob die vorliegende Art oder Sorte des
Steines für die gewünschte Verwendung tauglich ist.
Ueber die Prüfungen sind Journäle zu führen und
Copien derselben, zusammen mit den Probekörpern,
sowohl nach Ausführung der Frostprobe, als auch im
anfänglichen Zustande, behufs Kenntnissnahme dem
mechanischen Laboratorium des Kaiserl. Institutes der
Wegebau-Ingenieure zuzustellen.
Obig Erwähntes ist auf Befehl des Herrn Ministers
der Wegecommunicationen in vorliegenden Fällen zur
Richtschnur zu nehmen, was das Eisenbahndepartement
hiermit zur Kenntniss bringt.
Unterzeichnet: Director Werchowsky.