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anfertigen zu lassen, von denen dann 3 in trockenem
Zustande und 3 nach Ausführung der Frostprobe ge-
prüft werden können.
Behufs Ausführung der Druckprobe können die
Probekörper nach Beendigung der Frostprobe dem
mechanischen Laboratorium des Kaiserl. Institutes der
Wegebauingenieure zugestellt werden, wobei gleich-
zeitig eine Angabe des Bruchortes, der Zeit des
Bruches, der Umstände während der Ausführung der
Frostprobe u..s. w. zu machen ist.
Unterzeichnet:
Vorstand des mech. Laboratoriums des Kaiserl. Insti-
tutes der Wegebauingenieure: N. A. Belelubsky.