Zu Kapitel 6, S. 207. 135
n Helmstädter Verhältnisse: Leyser wurde dort 1717 unter Bei—
behaltung der Professur zum Wolfenbüttel'schen Hofgerichts-Assessor, 1721 zum
Hofrath ernannt; seinen Briefen war Postfreiheit, seinen Schriften Censurfreiheit
Win eingeräumt. Der unerfreuliche Zwischenfall, von dem im Terxt die Rede
Ehereht ist, hängt zusammen mit einem Gutachten, welches Leyser zu Ungunsten des
ud h Fiscus in Domanial-Angelegenheiten erstattete. Aus einer deshalb gegen ihn
hie indeh durch den Minister Hieronymus von Münchhausen angeordneten Untersuchung
in Gitingn ging er glücklich entlastet hervor; unglücklicher Weise vermochte er dann aber
ir beh nicht, nach dem Sturze dieses Ministers, 1727, der sich ihm bietenden Gelegen—
Weelhh heit zur Rache zu widerstehen. Durch ein Gutachten bedenklichster Art betheiligte
tun h er sich an der gehässigen Verfolgung des grundlos schwer geschmähten Mannes.
iun Juristisch verwickelte er sich dadurch in übertrieben scharfe Thesen über Ver—
folgung des Hochverraths, san welche er damit ein für allemal gebunden war,
Nies u ja, welche, stets weiterwirkend, nicht wenig dazu beigetragen haben mögen, ihn
eidende als Kriminalisten überhaupt in jene seine Werke verunzierende Stellung zu
n n drängen, auf welche im Texte zurückzukommen sein wird. Persönlich drohte die
Nemesis, indem der Bruder des damals zu Helmstädt regierenden Fürsten, der
e Protektor Münchhausen's gegen diesen, zum Nachfolger nach diesem berufen war;
** ehe der Regierungswechsel 1731 eintrat, war Leyser nach Wittenberg zurück—
gekehrt. — Genaue Darstellung der ganzen Verwicklung bei Fr. C. von Moser,
hh Patriotisches Archiv für Deutschland, Bd. 2 (1785) „Aktenmäßige Nachricht von
ttie der Dienstentlassung, Beschimpf- und Mißhandlung Herrn Hier. von Münch—
unn hausen“ S. 271f. Schmerzerfüllt und ohne ihm widersprechen zu können, muß
uu ich die herben Worte Moser's a. a. O. S. 283 f. zum Abdruck bringen: „Ist er“
(der gestürzte Minister) „aber ganz unschuldig, ein wahrer Ehrenmann, getraut
man nicht, mit ihm selbst fertig zu werden, und schämt sich, ihm unter seine
mun hellen, redlichen Augen zu treten, so hetzt man einen oder ein paar Professors
h hinter ihm her, die um ein paar Dutzend Dukaten, um ein Faß Wein oder auch
k nur aus unterthänigstem Respect gegen den gnädigsten Befehl eines zornigen
nn Fürsten Scharfrichters-Dienst an seinem ehrlichen Namen übernehmen, welche
2 die Verleumdungen gegen ihn in ein System zusammenbringen, aus dem Rechte
der Natur und des Leviathans, dem Codex, Pandekten, Sachsen- und Schwaben—
Tan Spiegel beweisen, daß der Mann schwarz und nicht weiß, sein Herr aber ein
Engel sei; daß das Audiatur! nur für Bürger und Bauern gehöre, ein Minister
aber, der sich seinem Fürsten mißfällig gemacht, schon unerhört und ununtersucht
Unrecht habe, und daher auch gleich mit der Execution bei ihm angefangen und
—D—o ihm alsdann überlassen werden könne: ob er sich todt schimpfen lassen oder todt
in in Let prozessiren wolle? — Der Professor liest seiner Fakultät das von ihm erkaufte
behlsgelesurn oder erschreckte Responsum vor; alle miteinander haben die Akten nicht gelesen;
T auf den Glauben des Collegen wird das: V. R. W. Decanus und Professores
me pur etc. darunter gesetzt, mit dem Fakultäts-Insiegel bedruckt, und nun ist der Ehren—
m mann von einem Menschen, der ihm wohl noch etliche Wochen oder Monate
vorher ein Compendium dedicirt, worin er ihn als die Säule und Zierde des
inen Landes gepriesen, unehrlich und . .. auf sein Leben hin unglücklich gemacht“
Zu dieser Schilderung ist nur noch hinzuzusetzen, daß Moser freilich, per