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analogiam, in eigener Sache redet; doch stimmt selbst mit dem schwersten der hier
erhobenen Vorwürfe (Audiatur! etc.) Leyser Med. ad Pand, Bd. VIIL,
spec. 572, nur zu genau überein. Vergl. auch Haelschner, Gesch. des Brandenb.
preuß. Strafrechts S. 164 f.
Rohheit der Studenten-Verhältniseu velmstädn, Vergt
Leyser's Reden bei Uebernahme und bei Abgabe des Rectorats 1720 und 1721
aand 13, 287 und 301
Leyser's Vorlesungs-Cursus: Lehrprogramm von 1729 in den
Med. ad Pand. Bd. 10, spec. 662, abgedruckt in Hugo's civilistischem Magazin
1, 48f.
Meditationes ad Pandecebtas: Es erschien 1. Bo 1717, 2. 117253,
3 und 4 1725 5 und 6. 1727. 7 1732 8 1735. 9 1740, 10. 1747
Nachträgen von Leyser und mit Register von G. A. Jenichen, 1748. In jedem
Bande ist jede Abhandlung als specimen, innerhalb der specimina jede Regel
als meditatio bezeichnet; zu jeder meditatio oder zu je einer Gruppe von
meditationes gehört eine Ausführung mit Gründen und mit Belegen aus der n
Praxis. Einige Nachträge derselben Art und sechs selbständige Schriften un
Leyser's („Opuscula“, hauptsächlich Jugendwerke) gab Höpfner zu Gießen 1774 Ab
als 12., endlich zwei weitere Tractate, vier Reden von Leyser und einzelne i
Beiträge Anderer über sein Leben und über seine Schriften Gießen 1780 als m
13. Band der Meditationes heraus. — Weitere Ausgaben: die ersten zehn n
Bände in zweiter Ausgabe 1733 f. in dritter, besorgt von Jenichen, 1741 bis
1762; 11. Bandes zweite Ausgabe Gießen 1772 (woran sich des 12. Bandes mn
erste Ausgabe anschließt); vollständige Ausgabe Halle 1772 —1776 in 12 Bänden *
(natürlich noch ohne den 1780 zuerst erschienenen 13. Band); endlich ganz voll—
ständig in 13 Bänden, Frankenthal 1778 —1783. — Observationes practicae dazu
von dem Regierungs-Secretär Joh. Er. Just. Müller in Schleusingen, 6 Doppel—
Bände, 1786 —1793. Andere Bemerkungen von Franz Joseph Hartleben, Frank—
furt a. Main 1778 und 1781, nur bis Speculatio 19 reichend.
Franz Joseph Hartleben, geb. zu Düsseldorf 28. Septbr. 1740
o. Prof. der Rechte und Hofrath zu Mainz, gest. in Wien 1808. Er ist auch
als Civil-Prozessualist zu nennen wegen seiner Jurisdictio Moguntina ordinaria *
civilis synoptice delineéata, Mainz 1784. Sein Auftreten in Mainz hängt
offenbar mit dem Aufschwung der dortigen Universität in dieser ihrer gemäßigt
liberalen Epoche zusammen. Auch Hartleben wird als liberal geschildert, schloß
sich jedoch der späteren klubistisch-französischsrevolutionären Partei nicht an,
sondern zog die Auswanderung nach Wien der französischen Herrschaft vor. 2
(Waldmann, Biographische Nachrichten S. 68 f.; Bockenheimer in der A. D. B
10, 667)
IIL. & a
Abhandlung de logomachiis in jure. Unter Berger's Vorsitz
zu Wittenberg 20. Januar 1707 gehaltene Disputation, nach Ideen und Styl
ausschließlich das Werk des Respondenten Leyser. Neudruck ebendort 1724;
ferner in der „Manuductio ad studium juris“ geheißenen Buder'schen Samm—
lung Theil J. Nr. 4; endlich Med. ad Pand. Bd. 12 opusc. 2.
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