Full text: Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft (18. Band, 3. Abtheilung, 1. Halbband, Noten)

Zu Kapitel 7, S. 235 36 153 
1, 749 f. — Wegen seiner Stellung und Leistungen in der klassischen Philologie 
Bursian, Gesch. S. 407). 
J. A. B, Kleine rechtsgeschichtliche Untersuchungen: Diss. de 
jure praediatorio, 1752; progr. de edicto perpetuo provinciali, 1762; diss. 
de lege Julia Miscella 1753. Sämmtlich in den citirten Opuscula ed. Klotz, 
fr, no. 46. 
3 J. A. B. Historia jurisprudentiae Romanae, 4. Ausg., 
u in Leipzig 1782; 5. u. 6. mit Zusätzen von A. C. Stockmann, ebend. 1796 u. 1807; 
hil die im Text genannte letzte ist die siebente. — Hugo's laue Würdigung Gesch. 
ilehne d. R. R. seit Justinian, 5. Aufl. S. 559) muß erklärt werden von dem Gesichts— 
nu punkte aus, daß die durch Hugo vertretene neue Periode gerade gegen dieses 
i beste Werk der vorangehenden ihre wesentlichen Fortschritte darzuthun bemüht 
4 sein mußte. Wenn dann aber Hugo sich überdies auf Bach's eigenes Geständniß 
d Eehaue beruft, welches in seinem Civilistischen Magazin 5, 374 abgedruckt sei, so ist das 
eine nicht sehr taktvolle Ausnutzung einer Bescheidenheits-Wendung, welche Bach 
gedesorihl in einem Briefe von 1750 seinem Lehrer Ritter gegenüber einstreut, offenbar 
Ahue ber um es bei diesem zu entschuldigen, daß er, Bach, mit diesem neuen Werk hervor— 
un drunl tritt, während jener, Ritter, eben erst, 1748, die entsprechenden Abschnitte des 
enowirihi Heineceius neu bearbeitet hatte. — Thatsächlich ist Bach dem Ritter'schen Heineccius 
iuyegtitur schon durch die einheitlich klare Darstellung überlegen, während man sich dort 
IE jure durch Text und Noten hindurchlesen muß, die einander sogar häufig wider— 
nst. UN. sprechen. 
huh Ahe J. A. B, Dogmatische Abhandlungen, z. B. De praescriptione 
centum annorum, 1751; de jure transactionis super controversiis ex testa- 
ihnirtern mento 1752; de jure adcrescendi 1754; de lege Anastasiana 1755; de his, 
senhatt 15 quae imputantur in quartam fiduciariam 1756; s. Opuscula cit. no. 2,38, 6f. 
ede Essenhan — Bach richtet seine Angriffe gegen die praxis hodierna jur. Rom. ausdrücklich 
duard Ou gegen Jensius, Stricturae (des Holländers Johann Jensius, gest. 1755, Stricturae 
ijd, lhrte sei ad Romani juris Pandectas et Codicem, Rotterdam 1737, 1741, vgl. Un— 
in slihe parteiische Kritik 1, 163 f. und Hugo, Civilistisches Magazin 2, 419 f.), meint 
z Privamun aber wohl auch die Thomasische Schule, vgl. diss. de lege Anastasiana 84, 
I— Opuscula cit. S. 377. 
unh ¶ bul J. A. B., Unparteiische Kritik. Zwar erschien diese Zeitschrift 
anonym, doch kam es alsbald zur allgemeinen Kenntniß, daß sie fast aus— 
I schließlich von Bach herrühre, der sich dann auch im Vorwort zum sechsten Bande 
sh Unhersi als Verfasser bekennen mußte. Mit dem Tode Bach's bricht diese Zeitschrift ab; 
n un ud sie war eben lediglich und ganz seine persönliche Schöpfung und Leistung; 
nit fielite gelegentlich von Anderen gelieferte Artikel sind nur verschwindendes Beiwerk. — 
Di li Es handelt sich dabei allerdings nicht um die erste deutsche derartige Zeitschrift, 
AVo vorangegangen war der „Juristische Büchersaal“, 16 Theile in 2 Bänden, Leipzig 
Tieo 1737 — 1739, fortgesetzt als „Allerneueste Nachrichten von juristischen Büchern u. s. f.“ 
enun achtzig Theile in 10 Bänden, Jena und Leipzig 1739 — 1755. Jedoch kommt 
* l dieser Zeitschrift weder nach der inneren Bedeutung ihrer Recensionen noch in 
1 Betracht der sprachlichen Form auch nur entfernt die Bedeutung der Bach'schen
	        
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