178 Zu Kapitel 7, S. 264 - 265
zurückgezogen, dort gest. 2. Mai 1792. Er hielt das Magdeburger Recht für
die Quelle selbst des Sachsenspiegels und suchte eifrig nach einer entsprechend
alten Redaktion desselben; etwas dieser nahe Kommendes meinte er in den
104 Artikeln gefunden zu haben. Diese Ansichten sind hauptsächlich auseinander—
gesetzt in „Vorläufige Anzeige von dem Alter des von den Schöppen zu Magde—
burg abgefaßten Magdeburgischen Rechts“, zuerst Jena 1753 (in der Sammlung
der Schriften der teutschen Gesellschaft zu Jena), dann vermehrt und mit Abdruck
der 101 Artikel 1772 (in Schott's Sammlung zu den teutschen Stadt- und Land—
rechten 1, 17 f.); ferner in „Literarische Notiz von den besitzenden Manuseripten
und Ausgaben der teutschen Lehnrechtsbücher“ bei Zepernick, Auserlesene Ab—
handlungen aus dem Lehnrecht, Th. 2 Nr. 16 S. 181 f. 1781. Meusel, Lex 8, 83.
Einzelnes bei Ernst Spangenberg, Beiträge zu den teutschen Rechten des Mittel— ut
alters S. 56 Note, wonach von diesen Anschauungen Lauhn's selbst noch Christian
Gottlob Biener, Com. pars II vol. LS. 252, angesteckt ist; ferner bei Stobbe,
Gesch. 1, 412 Note 1.)
Görlitzer Rechtsbuch. Der Druck des Jahres 1787 befindet sich bei
Zepernick, Miscellaneen zum Lehnrecht 1, 1f. Sodann bearbeitete diese Materie
in umfassender Weise der Görlitzer Rechtsconsulent Dr. jur. Carl Gottlob
von Anton, 1751 1818, ohne jedoch zu einem abschließenden Ergebnisse zu
kommen (s. über Anton: Hamberger-Meusel, Gel. Deutschl. 1, 30 und Nachträge, *
sowie Steffenhagen in der A. D. B. 1, 497; über seine Arbeiten Nietzsche in
der A. Lit.-Zeitung, December 1827 S. 693, und Homeyer, des Sachsenspiegels
2. Th., Bd. 2, S. 24 und 58). Wieder ein Görlitzer Rathsherr, Gustav
Köhler, besorgte endlich unter Benutzung der Arbeiten Anton's den Druck
dieses Rechtsbuches im Jahre 1838, s. Homeyer a. a. O.
Rechtsbuch nach Distinktionen s. Stobbe, Gesch 1. 411 o
hann Ehrenfried Böhme, geb. zu Oschatz, Oekonomiedirektor auf den Münch⸗ *
hausen'schen Gütern zu Herrn-Gosserstedt in Thüringen, lebte 17271 11058.
Mensel, LVex. 1, 467
Hieronymus Christoph Meckbach, Doktor der Rechte und herzogl.
Sachsen-Weimar- und Eisenach'scher Kommissionsrath, Amtmann der Aemter u
Kapellendorf und Heusdorf, wie auch der Vogtei Magdala; gest. nach 1769.
(Sonstige Personalien über ihn nicht zu ermitteln.) Eine zweite Auflage seiner
„Anmerkungen über den Sachsenspiegel“ erschien Weimar 1789; sein anderes
Werk, die „Anmerkungen über Kaiser Karl V. P. HGO.“, Jena 1756, ist für
Anfänger geschrieben, ohne Bedeutung und fast verschollen.
Mathias von Wicht. Ueber dieses Mannes Lebensumstände ist mir —
nichts bekannt. Wegen seiner weitergehenden Plane betr. Ausgabe friesischer
Rechtsquellen s. Hamburgische Berichte von gel. Sachen Jahrgang 1734 Nr. 5
und Wiarda, Das Asegabuch, 1805, Vorrede 8 38 S. 54. Ueber einen kleinen
Aufsatz, den von Wicht zu Dreyer's Sammlung vermischter Abhandlungen Th. L
1754, beitrug, s. Ratjen, Dreyer und Westphalen S 114 Weber die im
Text besprochene Ausgabe Stobbe, Gesch. 2, 345
Gerhard Oelrichs, geb. zu Bremen 8. Januar 1727, studirte zu
Göttingen und Utrecht, lebte eine Zeit lang zu Frankfurt am Main, seit 1768