Full text: Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft (18. Band, 3. Abtheilung, 1. Halbband, Noten)

20 Zu Kapitel 8, S. 312 313 
Carpzov herrscht. Ein starker Fortschritt der Bewegung von Meister zu Koch 
dürfte damit dargethan sein. 
J. Ch. K., Stellung zur Folter. Dieselbe ist ausführlicher entwickelt 
in dem „Sendschreiben an Herrn Regierungsrath von K. Kruse) in D. (Darm⸗ 
stadt), worin die Frage: inwiefern der durch die Marter erpreßten 
Bekenntniß zu glauben sei? pragmatisch abgehandelt wird von Dr. K.“ GKoch), 
Gießen und Frankfurt 1764, auch in Siebenkees, jur. Mag. 2 (1703) Nr. 14 — 
Fernere Aeußerungen in Koch's Vorrede zu der Ausgabe der Carolina, wo er L 
u. A. S. 14 die Gegner redend einführt mit dem Zuruf: „Sehet, der vertheidigt 
noch die Tortur!“ 
J. Ch. K., Programma de primis const. cgrim. Bambergensis 
ditionibus. Darin datirt Koch die erste Ausgabe von 1508; unmittelbar 
nachher aber, in den Göttingischen gel. Anzeigen von 1765 Nr. 1383, kann er * 
dies dahin verbessern, daß die erste Ausgabe von 1507 herrührt. Koch hat es 
dann Späteren gelegentlich mächtig aufgemutzt, wenn sie, von jener Notiz in 
den Göttinger Anzeigen nichts wissend, noch mit der Jahreszahl 1508 auftraten. 
J. Ch. K., Ausgabe der Carolina; Weitere Auflagen 1773, 1781, 
1787, 1800. 
J. Ch. K., Vorrede zu jener Ausgabe. Dieser ist beigegeben des 
Horix Programm „Von der wahren Veranlassung der peinlichen Hals-Gerichts— 
Ordnung“, worüber später mehr. Wegen der Polemik gegen Hommel und Schott m 
vgl. eine frühere Note. — Betreffend Koch's Angaben über Damhouder, welche * 
diese Vorrede enthält, war Malblane im Stande, ihm einen Irrthum nachzu— * 
weisen; Malblane selbst bemerkt dazu sehr vernünftig: dieser treffliche Beleg für 
die bisweilen unüberwindlichen Schwierigkeiten der literarhistorischen Unter— * 
suchung möge Koch von seiner Gewohnheit, jeden Irrthum zu Schmähungen u 
gegen den Irrenden auszunutzen, abbringen; vgl. Malblanc's „Schreiben an 365 
den Herrn Rath Dr. Kapff“ vor seiner Gesch. der peinl. Halsgerichts-Ordnung, * 
Note 2. Trotzdem ist Malblanc selbst der Koch'schen Polemik nicht entgangen, z 
vgl. seine Abwehr in der „Allgemeinen juristischen Bibliothek, herausgegeben 
von zweien Altorf'schen Professoren“ (Siebenkees u. Malblanc), dritten Bandes * 
zweites Stück, Nürnberg 1783, S. 244 f. 
J. Ch. K., Sonstige kriminalistlische Schriften. Aufzuführen 
wären etwa noch die „Beiträge zu der Frage von dem Begriff des civilen und 
kriminalen Verbrechens nach der Carolina“, gegeben in Form von drei Briefen 
gegen eine Dissertation des Professors Carl Wilhelm Robert zu Marburg von 
1779, erschienen mitj einem Abdrucke dieser Dissertation, Gießen 1785. — C. W. 
Robert, 21. März 1740 bis 8. April 1803, Dr. jur. et theol., von einer 
Professur der Theologie zu einer solchen der Rechte übergegangen 1779; eleganter 
und Naturrechts-Schriftsteller ohne Bedeutung. 
J. Ch. K., Sammlung kanonistischer Schriften unter dem Titel: 
Opuscula juris canonici compendium Boehmerianum illustrantia. Die 
meisten Stücke sind bis dahin unveröffentlicht oder seit 1772 gehaltene Disser— 
tationen; außerdem ein Programm von 1765:; Examen novae regulae 
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