Full text: Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft (18. Band, 3. Abtheilung, 1. Halbband, Noten)

Zu Kapitel 1, S22 23. 9 
Sev. de Monzambano, 2. Aufl., Milderungen. Sorgfältige 
Zusammenstellung bei Jastrow a. a. O. S. 397 —406. 
hlh Sev. de Monzambano, Möglichkeit der Majoritätsbeschlüsse, 
in geleugnet in der 2. Aufl. — Den Standpunkt der 1. Aufl. vertritt noch die 
eih u Diss. de republica irregulari, 8 16; aber dagegen Jus nat. et gent. lib.7 
lbhn cap. 6 820; und De officio hominis et civis lib. 2, cap. 8, 8 15. 
ne ern — 
Leibnitz. — Leben: Gnhrauer, G. W. v. Leibnitz, 2 Bde., 2 Aufl 
u et 1846 Prantl, in der A. D. B 18, 172. und dort Angeführte. — Natur— 
anheru recht: K. Fischer, Geschichte der neueren Philosophie, Bd. 2, 3. Aufl. von 1888, 
plalbn. S. 565 f. — Bluntschli, Gesch. S. 135. — Zeller, Gesch. S. 122 f. — Trendelen⸗ 
burg, Historische Beiträge zur Philosophie 2, 233 f. u. B7 f. — Neues Material 
gibt Mollat, Rechtsphilosophisches aus Leibnitzens ungedruckten Schriften, 1885, 
Unhse hei 2. Aufl. unter dem Titel „Mittheilungen aus L. u. Sch.“, 1887. — Positives 
lith, Recht: Felix Hecht, „Leibnitz als Jurist“, in Bd. 4, Jahrgang 1879, Heft 1 
der Preuß. Jahrbücher, den Entwickelungsstadien folgend. — Erwähnenswerth 
nvrrgleihen von älteren noch: Zimmermann, Das Rechtsprincip bei Leibnitz, 1852. — Ein— 
zelnes bei Baron, Franz Hotmann's Antitribonian, Berner Festgabe für 
n, vie diese Bologna, 1888. — Neueste und gründlichste Darstellung von Gustav Hartmann, 
uun egen „Leibnitz als Jurist und Rechtsphilosoph“, Tübingen 1892. 
Berührungspunkte mit der Rechtswissenschaft. Leibnitz be— 
Vorgeshihte zog Ostern 1661 die Universität Leipzig zum Studium der Jurisprudenz und 
tshsten ded verband mit diesem sogleich, unter einem befreundeten Hofgerichts-Assessor, Akten⸗ 
arbeit, so daß er „frühzeitig in das Innere dieser Wissenschaft eindrang; denn“, 
(so fährt er fort in seiner autobiographischen Notiz, Guhrauer a. a. O. 1, 31) 
„an dem Berufe des Richters fand ich Vergnügen; den Ränken der Advokaten 
ih 5 arbeitete ich entgegen; und das ist der Grund, warum ich niemals habe Prozesse 
Preßluu führen wollen“. Von Leipzig ging er 1663 für ein Semester nach Jena, wo 
nit genauer er bei Falkner hörte und mit Weigel in Berührung trat. Sodann wieder in 
tLehre bon seine Vaterstadt zurückgekehrt, führte er das juristische Fachstudium unter Quirinus 
Khre don Schacher und Leonhard Schwendendörfer zum Abschlusse. Obgleich er unter des 
besch und letzteren Vorsitz mehrfach disputirte, obgleich ihn kein geringerer als Johann 
Strauch (s. über diesen Stintzing-Landsberg, Gesch. S. 232 f.), sein mütterlicher 
den Fürsten Oheim, der ihn erst gelegentlich einer Erbauseinandersetzung beim Tode der 
nnung weit Mutter 1664 kennen gelernt hatte, als tüchtigen Juristen anerkannte: weigerte 
Men et dut sich doch die Leipziger Fakultät wegen seiner Jugend, ihn zu promoviren. Er 
pfülzihe begab sich deshalb nach Altorf, wo er nach brillanter Disputation am 5. No— 
Poellet d vember 1666 von dem Dekane Johann Wolfgang Textor, dem Vorfahren Goethe's, 
hingen zun zum Doktor beider Rechte ereirt wurde. Kurz darauf, 1667, machte er die 
Bekanntschaft Boineburg's, der ihn der höfisch-politischen Gelehrtenlaufbahn zu— 
ahns ger führte und damit vom Rechtsfache abwandte; immerhin ist die Nova methodus 
e — noch geschrieben in der Absicht, eine Professur der Rechte zu erobern. Und daß 
* zhrin Leibnitz auch später nie ganz aufhörte, Juristisches zu treiben, zeigen zahlreiche 
Einzelheiten: die Ansätze zur Ausführung wenigstens eines der Programmpunkte,
	        
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