14 Zu Kapitel 2, S. 34
Jacob Born, geb. zu Leipzig 1638 als Sohn des Professors der ãb
Rechte Johann Born, Universitäten Leipzig, Jena und Straßburg, 1663 Doktor
der Rechte, 1665 Mitglied (1681 Senior) des Schöppenstuhls, 1679 Bürger⸗
meister, außerdem Mitglied (1683 Direktor) des Consistoriums sowie, 1676, des
Appellationsgerichts zu Dresden; nach regulärem Vorrücken in der Falultät
1681 Ordinarius derselben, siedelt er unter Beibehaltung dieses Ordinariates
1695 als wirkl. Geheimer Rath nach Dresden über, gestorben dort 1709.
Gerber, Leipziger Ordinarien S. 36 f. Nr. 25; Friedberg, Das Collegium
juridieum S. Nr. 25) — Werke: Fast nur Dissertationen, unter welchen
die bekannteste die: De jure in re actiones reales producente, Leipzig 1662,
gegen H. Hahn, vgl. Stintzing-Landsberg, Gesch. S. 231. — Außerdem wie
B. L. Schwendendörffer an Abfassung der Leipziger HG.- und Wechsel-O., wie
Qu. Sept. Fl. Rivinus an den ersten Arbeiten zu der (chließlich wesentlich von
Gribner verfaßten, s. Haubold, Lehrbuch des K. SächsischenPrivatrechts 1, 822
Noten) sächsischen „Erläuterten Prozeßordnung“ betheiligt.
Quintus Septimius Florens Rivinus, des ursprünglichen
Familiennamens „Bachmann“, aus vielverzweigtem Gelehrtengeschlecht, geb. zu
Leipzig 16. August 1651, 1678 Doktor der Rechte zu Erfurt, 1680 zur Praxis
in Leipzig gewandt, dort 1690 Substitut, 1692 Supernumerar, 1701 Mitglied
des Schöppenstuhls; 1695 prov., 1697 def. Rath am Appellationsgerichte zu
Dresden; 1705 Vicebürgermeister, 1712 Bürgermeister; außerdem 1709 Mitglied
des Sachsen-⸗Weimarschen obersten Provinzial-Gerichts; nie Professor, aber stets
und gern docirend; gest. zu Leipzig 22. März 1713 WVita, vor seinen ge— m̃ẽ
sammelten Disputationen; Hallische Beiträge 2, 298. — Werke: Specimen
exceptionum forensium, exhibens dilatorias ad usum fori Saxonici accomo-
datas, Leipzig 1686; cum praefatione Just. Henn. Boehmeri, de servitute
triturae forensis, Halle 1730, 1735. — Disputationes, collegit edidit filius
Johann Florens R., Wittenberg 1736. Dieser Sohn, 1681 1755, war
Consistorial-Advokat und ord. Professor der Rechte zu Leipzig, auch Verfasser
zahlreicher Dissertationen aus allen Rechtsgebieten).
Friedrich Schrag, geb. zu Straßburg, Jahr unbekannt, dort Doktor
1669, erscheint 1679 als Professor der Institutionen, 1687 der Pandekten, 1690
des kanonischen Rechts, bezeichnet sich selbst 1698 als seit zwanzig Jahren ord.
Professor, jetzt Senior der Fakultät in universitate patria, bediente sich nach
der französischen Annexion des jus emigrandi, ward auf Präsentation des
Schwäbischen Kreises hin den 20. Mai 1699 als Kammergerichtsassessor ein—
geschworen, hat dann als solcher den Stillstand des Kammergerichts 1704 1711
und die sich anschließende Visitation mitgemacht, ist wohl in die dabei unter—
laufenden persönlichen Streitigkeiten verwickelt worden, aus der Visitation aber
in Bezug auf das nur zu vielen seiner Kollegen nachgewiesene Uebel der n
Bestechlichkeit glänzend rein hervorgegangen; er gehörte schließlich zu den
Wenigen (vier) unter den Assessoren, welche die Visitation in Amt und Leben
überdauerten und der Wiedereröffnung der Sitzungen (28. Januar 1711) bei—
wohnten; gest. zu Wetzlar den 11. Januar 1718. CLandsberg in der A. De B
32, 440. Die dort aufgestellte Hypothese von der Identität des Straßburger