Full text: Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft (18. Band, 3. Abtheilung, 1. Halbband, Noten)

46 u Kapitel 3 S. 71 
Bluntschli. Gesch. S. 161f. — Vom kriminalphilosophischen Standpunkte aus 
vollständigste Zusammenstellung bei L. Günther, die Idee der Wiedervergeltung 
2, 121, Anm. 187. — Vom nationalökonomischen Standpunkte aus Roscher, Gesch. 
S. 341f. — Vom Standpunkte der Universitätsgeschichte aus, mit umfassender 
und gerechter allgemeiner Würdigung, nebst urkundlichen Beiträgen, W. Schrader, 
Gesch. der Universität Halle, in beiden Bänden passim. — Endlich vom kultur— 
geschichtlichen Standpunkte aus Biedermann, Dentschland im 18. Jahrh. 2, 3533f. 
Schlosser, Gesch. des 18. Jahrh., 3. Aufl., 2, 603 f.; Hettner, Literaturgesch. des 
18. Jahrh., Th. 3, Buch 1, S. 900 f.; Julian Schmidt, Gesch. des geistigen Lebens 
in Deutschland 1, 160 f.; außerdem etwa nuch Nicoladosi, Chr. Th., ein Beitrag 
zur Gesch. der Aufklärung, Halle 1888—. — Kurze Darstellungen: Lands— 
berg, in der A. D. B. 38, 933 f. Veraltet ist die Biographie von Schrökh, Allg. 
Biogr., 5, Nr. 3; dagegen immer noch bedeutsam die Summe der juristischen 
Leistungen, welche zieht Hugo, Lehrbuch der juristischen gelehrten Geschichte, 
3. Versuch, S. 481f. — Ein Verzeichniß seiner bis 1714 in der Renger'schen 
Buchhandlung erschienenen lateinischen und deutschen Schriften in den „Aus— i 
erlesenen Schriften“, hinter der Vorrede des zweiten Theils; ein nicht ganz so 
unvollständiger Catalogus Scriptorum Thomasianorum, mit Angaben über 
Dissertationen, Reden, Vorworten u. s. f. (auch über alle Beiträge zu den i 
Observationes Selectae Hallenses) steht im oben angeführten „Wohlverdienten 
Denkmal“; für die einzelnen Disputationen und Dissertationen unschätzbar 
Weidlich, Vollständiges Verzeichniß aller zu Halle herausgekommenen juristischen 
Disputationen u. s. f.; für die autobiographischen Aufsätze vgl. Landsberg a. a. O 
Note 1; zu den dort angegebenen, welche hauptsächlich über die Leipziger 
Docentenjahre berichten, ist für die früheren Jahre hinzuzunehmen die Diss V 
prooemialis zu seinen Jurisprudentiae Divinae Institutiones. — Eine gründ— 
liche Bibliographie mangelt, wie eine genügende Biographie; erstere wäre die n 
Voraussetzung letzterer. 7 
Sein Vater Jakob Thomasius, geb. zu Leipzig am 25. Aug. 1622, i 
gest. ebenda als ord. Prof. der Philosophie an der Universität und als Rector 
der Thomasschule den 9. Septbr. 1664, Leibnitz' stets hochgeschätzter Lehrer, ein m 
Mann von besonnener Denkart, großem literarischen Fleiß und ehrenwerthem 
Charakter, der sich vor seinen damaligen Fachgenossen in manchen Beziehungeu n 
auszeichnete. Vor allem durch die ausgesprochene historische Tendenz: er wußte 
den Werth der Geschichte der Philosophie für deren inneres Verständniß richtig 
zu schätzen GBrief von Leibnitz an ihn v. 20./30. April 1669, S. 25 bei Gerhardt: 
„Plerique alii antiquitatis magis quam artis periti vitas potius quam 
sententias nobis dederunt. TDu non philosophorum, sed philosophiae 
historiam dabis) und hat durch seine in Folge dessen systematisch betriebenen 
Studien, namentlich zur Geschichte der antiken und der mittelalterlichen Philosophie, 
eine auffallend tiefe Erkenntniß ihres Zusammenhanges mit der Geschichte der In 
kirchlichen Dogmen- und Häresienbildung gewonnen. Sodann auch dogmatisch, m 
durch freiere Auffassung des Aristotelismus, an dem er ja im allgemeinen noch m 
festhält, so daß man ihn wohl als „eleganteren Peripatetiker“ bezeichnet hat. 8 
Auch ein Programma de vera linguae Germanicae eloquentia (veröffentlicht von
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.