Full text: Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft (18. Band, 3. Abtheilung, 1. Halbband, Noten)

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SFum vierten Kapitel. 
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nn Heinrich Cocceji. Ergänzung zum Text: Besuchte das gymnasium 
hin illustre zu Bremen, 1667 Universität Leyden, 1671 Dr. jur. eiv. zu Oxford 
nn gleichzeitig mit dem Prinzeu Wilhelm Heinrich von Oranien, wurde in Heidel— 
su n berg auf der Rückreise festgehalten in Folge des Aufsehens, das seine dort ge 
haltene Disputation de proportionibus erregte, dort in hoher Gunst beim Kur— 
232 fürsten Karl Ludwig, nach der Zerstörung Heidelbergs vorübergehend Professon 
u u in Utrecht, von wo er im Auftrag des Großen Kurfürsten gezogen wurde; 1702, 
nach glücklicher Führung der Oranischen Erbschaftssache, zum Geheimen Rathe 
hemn ernannt und geadelt, 1713 vom Kaiser in den erblichen Reichsfreiherrnstand 
2 erhoben. QAusführliche Biographie, „Fata et Merita“, vor seinen Exercitationes 
n mum euriosae, Lemgo 1727, Bd. 1. — v. Stintzing in der A. D. B. 4, 372f. — Stölzel, 
Rechtsverwaltung Bd. 1 und 2, vgl. Register.) 
umn H. C„ Geburtstag. Während allgemein der B. März dafür gilt, findet 
his sich nach gütiger Mittheilung des Herrn Staatsarchivars v. Bippen (vom 11. Ja— 
nuar 1893) in den dortigen Familienstammtafeln der 2. Februar angegeben. 
hihn H. C. Eltern. Nach W. v. Bippen's Arbeit über Heinrich Olden— 
wrun N bourg (in den Bremischen Jahrbüchern, herausgegeben von der Brem. hist. 
me Unhe Ges. 15, 118 f) sind die Eltern unseres C. (speziell darüber S. 139 a. a. n 
m in dessen Namen ursprünglich Coch lautet, Lucke Lucie) Oldenbourg und Hinrich 
sir pru Coch, städtischer Schlachtschreiber. Eine Verwandtschaft zwischen dieser Familie 
— und der Familie des Bremischen Rathssekretärs Timann Coch, dessen Sohn der 
berühmte Leiden'sche Theologe Johannes Coccejus, Haupt der sog. „Coecejaner“ 
war, ist nicht nachzuweisen (ebendas. S. 140 Anm. 1), also auch keine Beziehung 
zwischen diesem Joh. Coccejus und unserem Heinrich Cocceji, geschweige denn, 
daß ersterer der Vater des letzteren gewesen wäre, eine Angabe, welche sich 
neuerdings wieder an sonst zuverlässiger Stelle findet. Der einzige Sohn des 
Leidener Theologen heißt Johann Heinrich und besorgte 1675 zu Leiden die 
Ausgabe der Gesammten Werke seines Vaters als titelloser junger Mann. 
Landsberg, Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft. Noten.
	        
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