Einleitung: Politik und Zoll- u. Handelsgesetzgebung. 9
1. in Wien das Schlußprotokoll zu den Entwürfen A und B
(Handelsvertrag und Zolleinigung mit Oesterreich), vorbehaltlich der
definitiven Feststellung des Tarifs, zu unterzeichnen;
2. sofort bei Eröffnung der Zollkonferenz in Berlin aus—
zusprechen, daß man eine Verhandlung mit Oesterreich unter
Zugrundelegung dieser Vertragsentwürfe für nothwendig halte;
3. die Vertragsentwürfe A und B vorzulegen und zu ver—
langen, daß Oesterreich zu den Verhandlungen zugezogen werde;
4. so lange diese Verhandlungen nicht stattgefunden hätten,
solche wegen Erneuerung und Erweiterung des Zollvereins nicht
zum Abschluß zu bringen.
Baden verpflichtete sich nur in Bezug auf den ersten Punkt;
es wurde daher eine zweite Uebereinkunft zwischen Bayern, Sachsen,
Württemberg, den beiden Hessen und Nassau geschlossen. Im
wesentlichen lief diese Uebereinkunft darauf hinaus, daß Oesterreich
sich den sechs Staaten gegenüber verpflichten sollte, einen Sonder⸗—
vertrag (den später vielgenannten Vertrag O) mit ihnen ab—
zuschließen und namentlich die in diesem Vertrage enthaltenen
Garantien ihrer Zolleinkünfte zu gewähren, sofern ein darauf ge—
richteter Wunsch von den Regierungen vor dem 31. Januar 1853
ausgesprochen werden sollte. Dagegen verpflichteten sich die sechs
n genannten Staaten, einen Vertrag über die Verlängerung des Zoll—
e vereins mit Preußen auf keinen Fall vor dem 1. Januar 1853
abzuschließen, sofern nicht vor jenem Termin eine Verständigung
zwischen Oesterreich und den sämmtlichen Zollvereinsstaaten über
das gegenseitige Verhältniß in Zoll- und Handelssachen zustande
kommen sollte.
Die preußische Regierung hatte am 8. März 1852 für
n den Beginn der Konferenzen in Berlin den 14. April desselben
r⸗ Jahres in Vorschlag gebracht; am 19. April wurden sie von dem
ig Minister von Manteuffel eröffnet. Die sich entgegenstehenden Auf⸗
e. fassungen Preußens und Bayerns nebst den Verbündeten desselben
er kamen sofort zuin Ausdruck. Preußen lehnte Verhandlungen über die
Zoll- und Handelsvereinigung mit Oesterreich gänzlich ab und
26 wollte in Verhandlungen über einen mit dem Kaiserreiche zu
en schließenden Handelsvertrag erst nach Abschluß der Verhandlungen
über die Erneuerung des Zollvereins treten. Die unter Führung
r⸗ Bayerns stehenden Mittel- und Kleinstaaten waren zwar bereit, in
eine Verhandlung über den von Preußen mit Hannover geschlossenen,