Der Centralverband 1876 — 1901.
Damit war der offizielle Streit um den Handelsvertrag mit Frank—
reich als beendet zu betrachten. Jede Partei beharrte auf ihrer Ansicht.
Die vorhandenen gespannten Verhältnisse hatten die Berufung
der Generalkonferenz des Zollvereins, die nach dem Beschlusse der
letzten, 14., Konferenz im Jahre 1861 stattfinden sollte, nicht zweckmäßig
erscheinen lassen. Die Berufung einer solchen wurde auch durch
Spezialkonferenzen verzögert, die inzwischen wegen der Durchgangs—
abgaben — diese wurden gänzlich aufgehoben — wegen Ermäßigung der
Rheinzölle und wegen Regelung der Zuckersteuer und deren Rückver—
gütung bei der Ausfuhr von Zucker abgehalten worden waren. Als
Bayern im Sommer 1861 beantragt hatte, den Handelsvertrag mit
Frankreich in einer Spezialkonferenz zu berathen, und Preußen diesen
Antrag entschieden ablehnte, erkannte man, daß die ganze Lage im Zoll—
verein und die Stellung von dessen Mitgliedern zu einander die
Abhaltung einer Generalkonferenz auch jetzt nicht räthlich erscheinen
ließ. Auf Antrag Bayerns fand daher wieder eine Vertagung auf
das nächste Jahr statt.
Die Lage besserte sich aber nicht. Bayern vertrat die Ansicht,
daß vor einer Verständigung über den Handelsvertrag mit
Frankreich und über das Verhältniß zu Oesterreich unter—
geordnetere Fragen nicht mit Aussicht auf Erfolg erörtert werden
könnten. Es beantragte daher, die provisorische Verlängerung
des bestehenden Zolltarifs vom 1. Januar 1863 ab auf dem
Korrespondenzwege herbeizuführen, die Revision des Zollvereins⸗
tarifs und die dazu erforderliche Generalkonferenz jedoch wieder
auf das nächste Jahr zu verschieben. Es fand dafür die Zustimmung
Preußens, und die Konferenz wurde im April 1863 eröffnet.
Die erste Verhandlung über das Verhältniß zu Oesterreich
fand am 5. Juni statt. Die Stellung der einzelnen Regierungen
war nicht wesentlich verändert. Bemerkenswerth war, daß unter den
im Protokoll abgegebenen Erklärungen diejenige Preußens weniger
abweisend als früher erschien. Nachdem nämlich bisher das preußische
Ministerium über seine Absicht, jedes nähere, auf dem Vertrag
von 1853 beruhende Verhältniß zu Oesterreich bei Seite zu setzen,
keinen Zweifel gelassen hatte, war in der vorliegenden Aeußerung
die Regelung der Verhältnisse des Zollvereins zu dem österreichischen
Kaiserstaate wenigstens in Aussicht gestellt. Der Schwerpunkt der
Erklärung lag in folgenden Sätzen:
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