Full text: Erster Band (1. Band)

Einleitung: Politik und Zoll- u. Handelsgesetzgebung. 97 
ie während der Vertreter Hannovers zwar in Berlin, jedoch nicht bei 
4 der Eröffnung der Konferenz am 2. Mai erschienen war. 
1d Während Preußen mit den zu ihm stehenden Staaten eifrig 
us verhandelte, fanden gleichzeitig auch Verhandlungen der dissentirenden 
r⸗ Staaten mit Oesterreich statt. Bayern und seine Verbündeten 
nit gelangten dabei jedoch zu der Erkenntniß, daß Oesterreich nicht mit 
ig, der im Jahre 1853 bewiesenen Energie in der handelspolitischen 
is Frage ein bestimmtes Ziel zu verfolgen entschlossen sei. Die letzten, 
en in den ersten Tagen des Juli in München zwischen Oecsterreich, 
ng Bayern, Württemberg, Hessen-Darmstadt und Nassau geführten 
zu Verhandlungen schienen von keiner Seite mehr ernstlich gemeint, sondern 
vielmehr darauf berechnet zu sein, den Uebergang zu der Annahme 
nd des Vertrages mit Frankreich und zu einer Erneuerung des Zoll— 
ten vereins auf dieser Grundlage zu bilden. 
ie Während dessen hatte Preußen unter dem 28. Juni bereits 
n mit Sachsen, Kurhessen, den thüringischen Staaten, Braunschweig, 
het Frankfurt und Baden den neuen Zollvereinsvertrag abgeschlossen. 
l Am Juli 1864 kam auch der Vertrag mit Hannover zustande. 
n Einer Aufforderung Oesterreichs entsprechend, hatten nach der 
Münchener Zusammenkunft Verhandlungen ausschließlich zwischen 
Preußen und Oesterreich stattgefunden. Aus dem Verlauf derselben 
el glaubten Bayern und die mit ihm verbündeten Regierungen 
entnehmen zu müssen, daß Oesterreich die Tendenzen des Februar— 
n vertrages aufgegeben habe, nicht mehr gesonnen sei, seine bisherigen 
Bestrebungen zu verfolgen, und demgemäß seine Vorschläge vom 
10. Juli 1862, wie überhaupt die Idee einer engeren Verbindung 
keit mit dem Zollverein, nicht mehr festhalte. Die betreffenden Regierungen 
us⸗ gaben daher ihr bisheriges Widerstreben gegen den Vertrag mit 
en Frankreich auf und erklärten ihre Bereitwilligkeit, den bereits von 
in Preußen mit den anderen Staaten geschlossenen Verträgen vom 
28. Juni und 11. Juli beizutreten, und demgemäß den Vertrag 
zum mit Frankreich unter den von Preußen angebotenen Modifikationen 
ung anzunehmen. Die hierüber eröffneten Verhandlungen endeten 
me, am 12. Oktober mit der Unterzeichnung des Vertrages, der den 
ßen Uebertritt von Bayern, Württemberg, Hessen-Darmstadt und Nassau 
aus an die Seite Preußens aussprach. 
ische Um für die neue Vertragsperiode eine alle vertragsmäßigen 
sen— Bestimmungen enthaltende Grundlage zu gewinnen, sollte noch ein 
ück, förmlicher, alle Vertragsstaaten umfassender Zollvereinserneuerungs—
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.