Einleitung: Politik und Zoll- u. Handelsgesetzgebung. 97
ie während der Vertreter Hannovers zwar in Berlin, jedoch nicht bei
4 der Eröffnung der Konferenz am 2. Mai erschienen war.
1d Während Preußen mit den zu ihm stehenden Staaten eifrig
us verhandelte, fanden gleichzeitig auch Verhandlungen der dissentirenden
r⸗ Staaten mit Oesterreich statt. Bayern und seine Verbündeten
nit gelangten dabei jedoch zu der Erkenntniß, daß Oesterreich nicht mit
ig, der im Jahre 1853 bewiesenen Energie in der handelspolitischen
is Frage ein bestimmtes Ziel zu verfolgen entschlossen sei. Die letzten,
en in den ersten Tagen des Juli in München zwischen Oecsterreich,
ng Bayern, Württemberg, Hessen-Darmstadt und Nassau geführten
zu Verhandlungen schienen von keiner Seite mehr ernstlich gemeint, sondern
vielmehr darauf berechnet zu sein, den Uebergang zu der Annahme
nd des Vertrages mit Frankreich und zu einer Erneuerung des Zoll—
ten vereins auf dieser Grundlage zu bilden.
ie Während dessen hatte Preußen unter dem 28. Juni bereits
n mit Sachsen, Kurhessen, den thüringischen Staaten, Braunschweig,
het Frankfurt und Baden den neuen Zollvereinsvertrag abgeschlossen.
l Am Juli 1864 kam auch der Vertrag mit Hannover zustande.
n Einer Aufforderung Oesterreichs entsprechend, hatten nach der
Münchener Zusammenkunft Verhandlungen ausschließlich zwischen
Preußen und Oesterreich stattgefunden. Aus dem Verlauf derselben
el glaubten Bayern und die mit ihm verbündeten Regierungen
entnehmen zu müssen, daß Oesterreich die Tendenzen des Februar—
n vertrages aufgegeben habe, nicht mehr gesonnen sei, seine bisherigen
Bestrebungen zu verfolgen, und demgemäß seine Vorschläge vom
10. Juli 1862, wie überhaupt die Idee einer engeren Verbindung
keit mit dem Zollverein, nicht mehr festhalte. Die betreffenden Regierungen
us⸗ gaben daher ihr bisheriges Widerstreben gegen den Vertrag mit
en Frankreich auf und erklärten ihre Bereitwilligkeit, den bereits von
in Preußen mit den anderen Staaten geschlossenen Verträgen vom
28. Juni und 11. Juli beizutreten, und demgemäß den Vertrag
zum mit Frankreich unter den von Preußen angebotenen Modifikationen
ung anzunehmen. Die hierüber eröffneten Verhandlungen endeten
me, am 12. Oktober mit der Unterzeichnung des Vertrages, der den
ßen Uebertritt von Bayern, Württemberg, Hessen-Darmstadt und Nassau
aus an die Seite Preußens aussprach.
ische Um für die neue Vertragsperiode eine alle vertragsmäßigen
sen— Bestimmungen enthaltende Grundlage zu gewinnen, sollte noch ein
ück, förmlicher, alle Vertragsstaaten umfassender Zollvereinserneuerungs—