222 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
und Königs „An mein Volk!“ vom 18. Juni 1888 und die Thronreden
desselben an den Reichstag vom 25. Juni und an den Preußischen
Landtag vom 27. Juni desselben Jahres in die „Verhandlungen,
Mittheilungen und Berichte“ des Centralverbandes aufnahm, um
diese denkwürdigen Dokumente allen seinen Mitgliedern dauernd
handlich zugänglich zu machen.“)
In der Sitzung des Ausschusses vom 28. September 1888**)
berichtete der Geschäftsführer Bueck, daß der Vorsitzende des Berufs—
genossenschaftstages Dr. von Hase die zur Abwehr der Angriffe
auf den Centralverband von der Geschäftsführung im Hefte Nr. 39
der „Verhandlungen ꝛc.“ veröffentlichte Denkschrift seinerseits mit
einer Denkschrift beantwortet habe, die nach seiner Auffassung
nicht so objektiv gehalten war, wie man es wohl hätte erwarten
können. Denn nach der im Direktorium herrschenden Ueberzeugung
war die Darstellung in jener Gegenschrift geeignet, Anschauungen
zu erwecken, die mit den thatsächlichen Verhältnissen durchaus nicht
begründet werden konnten. Das Direktorium hatte jedoch anerkannt,
daß mit der Schrift des Dr. von Hase der Rückzug von dem
seiner Zeit in Frankfurt von dem Berufsgenossenschaftstage gefaßten
weitgehenden Beschluß angetreten war. Die Gegenschrift gipfelte
in der Befürwortung einer Aenderung der Statuten des Berufs—
genossenschaftstages dahingehend, daß die weitgesteckten, auf die
Vertretung der Gesammtinteressen der Industrie gerichteten Ziele
nicht mehr verfolgt werden sollten, daß sich der Berufsgenossen—
schaftstag vielmehr nicht mit anderen Dingen beschäftigen solle als
mit denen, die den Berufsgenossenschaften vom Unfallversicherungs—
gesetz vorgeschrieben seien. Die in Aussicht genommene Statuten—
änderung lautete:
„Der Verband der Deutschen Berufsgenossenschaften hat den
Zweck, eine Vereinigung für den Meinungsaustausch und den
persönlichen Verkehr der Berufsgenossenschaften zu bilden, die
gemeinsamen Angelegenheiten der Berufsgenossenschaften auf den
ihnen gesetzlich zugewiesenen und noch ferner zuzuweisenden Gebieten
zu fördern. Abstimmungen haben nur eine informatorische Bedeu—
tung und binden die einzelnen Berufsgenossenschaften nicht.“
*) Ebenda Heft Nr. 41, S. 716.
**) Verhandlungen ꝛc. Heft 44.