Full text: Erster Band (1. Band)

276— H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
Gründen, die hier weiter zu erörtern nicht erforderlich ist, konnte 
der genannte Verein eine größere Thätigkeit nicht entwickeln. Die 
von Bueck angestellten Versuche, ihn wieder zu beleben, blieben 
erfolglos. Dagegen erlangten die Geschäfte des Centralverbandes eine 
immer größere Ausdehnung, und so kam es, daß das unbeschäftigte 
Personal des anderen Vereins, der vertragsmäßig auch einen er— 
heblichen Antheil der Bureaukosten des Centralverbandes zu tragen 
hatte, mehr und mehr und endlich gänzlich von dem Central⸗ 
vberband in Anspruch genommen wurde. Da die Beitragserhebungen 
für den Wirthschaftlichen Verein, bekannter unter der Bezeichnung 
„der Verein mit dem langen Namen“, bereits wenige Jahre nach 
seiner Begründung eingestellt worden waren, so zehrte er von seinem 
Vermögen. Dieses war im Jahre 1898 aufgebraucht und damit 
der Verein zur thatsächlichen Auflösung gezwungen. War so lange 
etwa ein Viertel bis ein Drittel des Geschäftsaufwandes für den 
Centralverband von dem Wirthschaftlichen Verein getragen worden, 
so ergab sich nach der Auflösung desselben die Nothwendigkeit, 
das Defizit zu decken. Der aufopferungsvollen Thätigkeit des 
zweiten Vorsitzenden des Direktoriums, Geh. Finanzrath Jencke, 
gelang es, die großen Verbände der Montanindustrie und die 
dieser nahestehenden, inzwischen gebildeten Syndikate sowie eine 
Reihe von Einzelmitgliedern zu veranlassen, durch Erhöhung ihrer 
Beiträge den Centralverband in den Stand zu setzen, nicht nur 
das Defizit zu decken, sondern auch für die Folge voll seinen 
Geschäftsaufwand zu bestreiten. 
Nach Berathung des Entwurfes eines Gesetzes vom 17. No— 
vember 1896 betreffend die Abänderung der Unfallversicherungs— 
gesetze und nach dem bezüglichen Beschlusse der 17. Kommission des 
Reichstages hatte der Centralverband eine Kommission eingesetzt, 
zu der auf seine Aufforderung auch die ihm nahestehenden Be⸗ 
rufsgenossenschaften Delegirte entsendet hatten. Diese Kommission 
hatte ihre Berathungen in Wiesbaden abgehalten. Bald darnach 
erschien in der sozialdemokratischen Presse eine Denunziation gegen 
den Centralverband, die ihn mit Hinweis auf jene Kommissions— 
sitzung in Wiesbaden beschuldigte, das preußische Vereinsgesetz 
dadurch verletzt zu haben, daß jene Sitzung nicht polizeilich an— 
gemeldet gewesen sei. In Anknüpfung hieran wurde die betreffende 
Behörde bezichtigt, in Anwendung des Vereinsgesetzes einen Unter—
	        
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