Full text: Erster Band (1. Band)

852 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
Aufhören mancher Verkehrserleichterungen, der stabilen Grundlage 
für die industriellen und Handelsverhältnisse, sehr bald solche Unzu⸗ 
träglichkeiten herbeiführen wird, daß die Erneuerung des jetztabgestreiften 
Vertragsverhältnisses von beiden Seiten mit erneuter Kraft gesucht 
werden wird.“ Vei einem vertragslosen Zustande würde sich 
Deutschland in vortheilhafterer Lage befinden. Durch den Fort— 
fall des Zollkartells würde dem Schmuggel nach Oesterreich 
Vorschub geleistet werden. „Wir haben ihr (er österreichischen 
Finanzwirthschaft) schon bisher durch diese Hilfe einen werth— 
vollen und einseitigen Vortheil gewährt, der natürlich um so 
größer werden würde, je größer die österreichischen Eingangszölle 
sind. Wir werden vielleicht nicht ungern unserem Verkehr auf 
Umwegen Erleichterungen zugewendet sehen, welche auf legalem 
Wege nicht erreichbar sind. Wer die schlesisch-böhmische Grenze 
kennt, weiß, wie trefflich dieselbe für den Schleichhandel geeignet 
ist, und die österreichische Finanzverwaltung wird bald einsehen, 
daß eine Erhöhung der Zolleinnahmen aus einer Erhöhung der 
Zölle nicht zu resultiren braucht.“ Mit Bezug auf den eventuell 
eintretenden Zollkrieg wollte der Referent bestimmte Vorschläge 
über die Oesterreich gegenüber von Deutschland einzuführenden 
Retorsionen nicht machen. Es sei auch nicht nothwendig, Er— 
schwerungen des Verkehrs eintreten zu lassen und Oesterreich 
ungünstiger als andere Länder zu behandeln. Niemand könne 
ein größerer Gegner sogenannter Kampfzölle sein als er, denn sie 
seien zweischneidige Schwerter, sie seien jedoch nicht unter allen 
Umständen zu verwerfen. Referent gab schließlich die Hoffnung 
auf das Zustandekommen des Vertrages nicht auf und glaubte, 
daß die Annahme seiner Thesen dazu beitragen würde. Er ersuchte 
seine Freunde um Annahme derselben und erinnerte seine Gegner 
(die Schutzzöllner) an die schwere Verantwortlichkeit, die sie auf 
ihr Gewissen laden würden, wenn sie durch ihr Verhalten den 
Handelsvertrag zwischen Deutschland und Oesterreich zum Scheitern 
bringen sollten. Der Referent brachte folgende Thesen ein: 
1. In einem neuen Handelsvertrage mit Oesterreich-Ungarn 
darf Deutschland nicht ungünstiger gestellt werden als bisher. 
Insbesondere muß der Veredelungsprozeß (das Appreturverfahren) 
in demselben Umfange wie bisher beibehalten werden. 
Beide Staaten sichern sich alsdann die Rechte der meist— 
begünstigten Nation zu.
	        
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