Full text: Erster Band (1. Band)

370— H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
„Außerdem erfordert die derzeitige Lage der deutschen Industrie 
sowie das mit Ablauf der Handelsverträge in den großen Nachbar— 
staaten und Amerika zu Tage getretene Bestreben nach Erhöhung 
des Schutzes der einheimischen Produktion gegen die Mitbewerbung 
des Auslandes eine eingehende Untersuchung der Frage, ob nicht 
auch den vaterländischen Erzeugnissen in erhöhtem Maße die Ver— 
sorgung des deutschen Marktes vorzubehalten und dadurch auf die 
Vermehrung der inländischen Produktion hinzuwirken sowie zugleich 
Verhandlungsmaterial zu schaffen sei, um später zu versuchen, ob 
und inwieweit sich im Wege neuer Verträge die Schranken be— 
seitigen lassen, welche unsere Exportinteressen schädigen. 
„Die Ergebnisse der im Gange befindlichen Enqueten über die 
Lage der Eisenindustrie sowie der Baumwoll- und Leinenindustrie 
werden nützliche Grundlagen schaffen für die Beantwortung der 
Frage der Zweckmäßigkeit einer Erhöhung oder Wiedereinführung 
von Zöllen auf Erzeugnisse der in Frage stehenden Industrien. 
Ueber einige weiter bereits in Anregung gekommene Aenderungen 
des autonomen Zolltarifs, welche zum Theil eine korrektere Fassung 
des Tarifs, zum Theil die Beseitigung von Mißverhältnissen 
zwischen den Zollsätzen von Halbfabrikaten und Ganzfabrikaten, 
zum Theil Erhöhungen des Schutzes einzelner Industriezweige 
gegenüber der Konkurrenz des Auslandes bezwecken, sind Vor— 
arbeiten gefertigt, welche den betreffenden Ausschüssen des Bundes— 
raths werden vorgelegt werden. Es wird dabei nicht ausgeschlossen 
sein, daß auch noch für andere Erzeugnisse die Einführung höherer 
Eingangszölle angeregt werde. 
„In formeller Hinsicht würde, abgesehen von der Umrechnung 
der Zollsätze in die Reichswährung, zu prüfen sein, ob nicht an 
Stelle des Centners eine andere Gewichtseinheit in den Tarif ein— 
zustellen und die jetzige Gruppirung und Aufeinanderfolge der 
einzelnen Positionen des Tarifs einer durchgreifenden Revision zu 
unterziehen sein möchte. In ersterer Hinsicht ist daran zu erinnern, 
wie Bremen unter Berufung darauf, daß die Eisenbahnverwaltungen 
die Gewichtsangaben in Kilogrammen verlangen, bereits unter dem 
10. Januar 1875 eine Beschlußnahme des Bundesraths dahin 
beantragt hat, daß im zollamtlichen Verkehr die Bezeichnung des 
Gewichts ausschließlich nach Kilogrammen stattzufinden habe — 
Drucksache Nr. 3 der Session 1874/75. Der Bundesraths-Ausschuß 
für Zoll- und Steuerwesen hat sich demnächst mit der Einführung
	        
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