Full text: Erster Band (1. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A. Handels- u. Zollpolitik. 405 
regel sollte der massenhaften spekulativen Einfuhr von ausländischen 
Waaren gesteuert werden. Die Verhandlungen über diesen Gesetz— 
entwurf erfolgten am 19. Mai. Derselbe rief den heftigsten Wider— 
spruch der Freihändler hervor, denen sich in diesem Falle auch der 
Führer des Centrums anschloß. 
Die Annahme auch dieses Gesetzes war aber nicht mehr 
zweifelhaft, sie erfolgte am 28. Mai. Die freihändlerischen Liberalen 
geriethen in eine vollständige Deroute. Der Präsident des Reichs— 
tages, Freiherr von Forckenbeck, legte am 30. Mai wegen des 
Gegensatzes, in den er mit seinen Ansichten zu der Mehrheit des 
Reichstages gekommen war, sein Amt nieder. Ihm folgte am 
23. Mai der Vize-Präsident Freiherr Schenck von Stauffen— 
berg. Bei der Aussichtslosigkeit des Kampfes gaben die Manchester— 
leute mit der Zeit die Schlacht auf und beschränkten sich auf 
Rückzugsgefechte. 
Dank dem praktischen Vorgehen der Kommission konnte bereits 
am 10, 11. und 12. Juli die dritte Lesung des Gesetzes“) statt— 
finden und die Abstimmung über den Tarif und das Tarifgesetz 
vorgenommen werden. Die Abstimmung war eine namentliche und 
ergab die Annahme mit 217 gegen 117 Stimmen. Damit war 
der große Kampf vorläufig beendet und die Umkehr der deutschen 
Wirthschaftspolitik vollzogen. 
Nachdem durch die Bekanntmachungen vom 31. Mai und 5. und 
7. Juli 1879 die Zölle für Roheisen, Materialwaaren, Spezerei— 
waaren und Petroleum, vorbehaltlich der nachträglichengesetzlichen Fest— 
setzung, sofort in Uebung gesetzt worden waren, traten am 15. Juli 1879 
die Zölle für Getreide und Holz und am 1. Januar diejenigen für die 
übrigen Artikel in Kraft. Für das Zollgebiet des Deutschen Reiches 
waren ferner durch das Gesetz vom 20. Juli 1879**), betreffend die 
Statistik des Waarenverkehrs mit dem Auslande, einschneidende Aende— 
rungen geschaffen worden, indem sowohl für die Ausfuhr als für die 
Ein- und Durchfuhr die statistische Anmeldung der Waaren nach 
Gattung, Menge, Herkunft und Bestimmungsland bei der Zollbehörde 
oder den statistischen Anmeldestellen angeordnet und für diese An— 
meldung eine sogenannte statistische Gebühr eingefordert wurde. 
) Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Deutlschen 
Reichstages, 4. Legisl.-Per. II. Sess. 1879, 3. Bd, S. 2241-2364. 
**) Reichsgesetzblatt. Jahrgang 1879, S. 261ff.
	        
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