116 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
eingebracht. Dieses Gesetz wurde am 31. März 1885 publiziert,“)
wonach Bremen einen Reichszuschuß von 12000000 Mark erhielt.
Hamburg war ein Reichszuschuß von 40000 000 Mark bewilligt
worden. **)
Die Delegirtenversammlung in Augsburg beschäftigte sich dann
noch mit einer Eingabe des Vorstandes Deutscher Papierfabrikanten,
betreffend die Wiedereinfuhr des Lumpenausfuhrzolles. Der Verein
verwies darauf, daß der Centralverband sich wiederholt für die Noth—
wendigkeit der Wiederherstellung des Lumpenausfuhrzolles ausge—
sprochen habe, der bei der Berathung des Zolltarifgesetzes im
Reichstage nur mit der ganz geringen Mehrheit von zwei oder
drei Stimmen verworfen worden sei. Der Verein glaubte erfahren
zu haben, daß dieser Einfuhrzoll in der Kommission des Bundes—
rathes in der ersten Lesung des betreffenden Gesetzes angenommen
und in zweiter Lesung nur mit einer Stimme abgelehnt worden
sein Die Gründe für diesen Ausfuhrzoll beständen unverändert
fort, und gerade die Erfahrung der letzten Zeit habe gezeigt,
welchen nachtheiligen Einfluß die unbeschränkte Ausfuhr ihres
eigenen eigenthümlichen Rohmaterials auf die deutsche Papier—
industrie ausübe. Der Vorstand des Vereins der Deutschen Papier—
fabrikanten hatte daher an den Centralverband die Bitte gerichtet,
in der gegenwärtigen Delegirtenversammlung nochmals die Nütz—
lichkeit und Nothwendigkeit des Lumpenausfuhrzolles anzuerkennen
und in einer Eingabe an die Regierung sich dahin auszusprechen,
daß dieser Ausfuhrzoll, welcher Niemand schädige und der Papier—
industrie das unentbehrliche Rohmaterial sichere, sobald als möglich
wieder hergestellt werde.
Der Vorsitzende bemerkte, daß in Uebereinstimmung mit dem
Vereinsvorstande der Papierfabrikanten eine Diskussion über diese
Eingabe nicht stattfinden werde, er könne aber namens des
Direktoriums versichern, daß diese Sache, wie früher so auch jetzt,
die volle Sympathie des Direktoriums habe, und daß es, wie schon
früher, so auch in Zukunft alles aufbieten werde, um diese, nicht
nur für die deutsche Papierfabrikation, sondern auch für das allge—
) Reichsgesetzblatt 1885, S. 79 und 80.
**s) Otto Freiherr von Aufseß: Die Zölle und Steuern sowie die
vertragsmäßigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches.
Neu bearbeitet und vervollständigt von Karl Wissinger, fünfte Auflage,
München und Leipzig. G. Hirths Verlag 1900.