432 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
Gewinnung angemessener Gewebezölle in der Verbindung von
Gewicht und Fadenzahl liegt.“
„Der Ausschuß erblickt in dem neuesten Vorschlage des
Elsässischen Industriellen Syndikats vom 5. Angust d. J, welcher
wiederum auf dieser Grundlage ausgearbeitet ist, eine passende
Unterlage für die weitere Behandlung dieser Angelegenheit und
beauftragt das Direktorium, diesen Vorschlag unter Mitwirkung
von Fachmännern einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen, sowie
den Zeitpunkt zu wählen, an welchem das Resultat dieser Prüfung
den gesetzgebenden Faktoren des Reiches zu weiterer Veranlassung
zu unterbreiten ist.“
Diese Anträge lagen der Sitzung des Ausschusses vom
19. September 1886*) vor. Sie wurden einstimmig ange—
nommen. Es sei hier gleich bemerkt, daß die weiteren Arbeiten
der Kommission zu einer vollständigen Einigung sämmtlicher in ihr
vertretener Industriellen auf der Grundlage des Elsässer Syndikates
vom 5. August 1886 führten, und daß das Direktorium des
Centralverbandes demzufolge in dem Sinne desselben unter dem
2. Mai 1887 eine Eingabe an den Reichskanzler richtete.
Es war im Jahre 1879 nicht möglich gewesen, unter den
Lederindustriellen eine gegenseitige Verständigung bezüglich der Zölle
auf Leder herbeizuführen. Auch zwischen der Lederindustrie und
anderen Industrien sowie der Landwirthschaft waren Gegensätze
vorhanden, da letztere besonders gegen die Belastung der zur Her⸗
stellung von Treibriemen erforderlichen Leder, die angeblich in
Deutschland nicht hergestellt wurden, durch einen Zoll Einspruch
erhob. Schließlich war in dem Zolltarif von 1879 ein Zoll
von 36 Mark für Sohlleder und pon 18 Mart sur alle
übrigen Leder festgestellt worden. Von den Lederindustriellen
wurde nun behauptet, daß diese Unterscheidung zu Hinterziehungen
geführt habe, indem in großem Umfange Sohlleder als Riemen—
leder deklarirt und zu dem niedrigen Satze von 18 Mark einge⸗
führt werde. Hierdurch fühlte sich die deutsche Sohllederfabrikation
schwer geschädigt. Auf eine Umfrage des Handelsministers hatten
sich alle Sachverständigen dahin geäußert, daß die zolltarifarische
Unterscheidung von Sohlleder und anderem, in- die niedrigere
) Verhandlungen ꝛc. Heft 84, S. 2.