2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A. Handels- u. Zollpolitik. 435
Industrien gehöre die große Metallindustrie, die Elektrotechnik, die
Zeugdruckerei, der Schwefelkiesabbau und andere. Fragen, bei
denen Interessengegensätze bei den einzelnen Industrien hervorträten,
habe der Centralverband niemals durch Mehrheitsbeschluß ent—
schieden. Er bitte daher den Antragsteller, auf eine Abstimmung
zu verzichten, und die Versammlung, es dem Präsidium zu überlassen,
eine Verständigung unter den sich gegenüberstehenden Interessenten
herbeizuführen.
Obgleich der Referent die Frage für genügend geklärt zur
Abstimmung erachtete, war er doch mit der von Bueck vorgeschlagenen
Behandlung seines Antrages einverstanden. Die Versammlung
beschloß daher, das Direktorium zu beauftragen, die Frage näher
zu prüfen und, wenn thunlich, eine Verständigung zwischen den
entgegenstehenden Interessen herbeizuführen. In Ausführung dieses
Beschlusses bildete das Direktorium eine Kommission zur weiteren
Behandlung dieser Sache.
Unter dem 1. Juli 1581 war ein nener Handelsvertrag
zwischen Deutschland und der Schweiz abgeschlossen worden. Der
Vertrag sollte bis zum 30. Juni 1886 in Kraft bleiben und, falls
ihn keiner der vertragschließenden Theile 12 Monate vor diesem
Tage kündigte, in Geltung bleiben bis zum Ablauf eines Jahres
von dem Tage an, an welchem von einem der vertragschließenden
Theile eine Kündigung ausgehe. Eine solche Kündigung war von
keiner Seite eingetreten; die schweizerische Regierung hatte jedoch
den Wunsch ausgesprochen, in die Revision einzelner Bestimmungen
des Vertrages einzutreten. Diesem Wunsche war die deutsche
Regierung bereitwillig entgegengekommen.
In der schweizerischen Industrie war eine lebhafte Agitation
gegen den Handelsvertrag im Gange, und die schweizerische Re—
gierung hatte sich bereits im Jahre 1885 entschlossen, im Hinblick
auf den Ablauf des deutsch-schweizerischen Vertrages einen General—
tarif mit sehr hohen Zollsätzen aufzustellen, in der unverkennbaren
Absicht, ein Kampfmittel gegen Deutschland zu schaffen und durch
die in Aussicht gestellte eventuelle differenzielle Behandlung von
Deutschland günstigere Bedingungen für die Schweiz zu erzwingen.
Dieselbe Politik hat die Schweiz auch eingeschlagen vor dem Ab—
schluß des Vertrages mit Deutschland im Jahre 1892 und merk—
würdiger Weise mit sehr gutem Erfolge, obgleich beim Beginn der