Full text: Erster Band (1. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A. Handels- u. Zollpolitik. 441 
schroff gegenüber wie zuvor. Der Referent schloß seine ausführlichen 
und durchaus objektiven Darlegungen mit folgenden Worten: 
„Unter diesen Umständen ist das Direktorium des Central— 
verbandes nicht in der Lage, Ihnen einen bestimmten Entschluß 
für oder gegen die Einführung eines Zolles auf Rohkupfer vor— 
schlagen zu können. Das Direktorium ist vielmehr der Meinung, 
daß das vorliegende Material zur endgültigen Beurtheilung der 
in Rede stehenden Frage auch heute noch nicht ausreicht, und daß 
es sich deshalb wohl empfehlen möchte, sich heute weder für 
noch gegen die Einführung eines solchen Zolles auf Rohkupfer 
auszusprechen, die Frage vielmehr auch weiter noch in suspenso 
zu lassen.“ 
Diesem Referat folgte eine sehr umfangreiche Verhandlung, 
an der sich namentlich der hauptsächlichste Befürworter des Kupfer⸗— 
zolles, der Geheime Bergrath Leuschner, der sich bei der betreffen⸗ 
den Kommissionsverhandlung wegen Verhinderung hatte vertreten 
lassen müssen, lebhaft und eingehend betheiligte Ihm traten 
Dr. Kunheim von der chemischen Industrie und besonders ein— 
gehend Generalsekretär Bueck entgegen, dem die Vertretung der 
bedeutenden kupferverarbeitenden Industrien in Rheinland und 
Westfalen, namentlich im sogenannten bergischen Lande, zur Pflicht 
gemacht war. 
Die Verhandlungen schlossen mit der Annahme des folgenden 
vom Direktorium gestellten Antrages: 
„Mit Rücksicht auf den Umstand, daß das vorliegende Material 
zur endgültigen Beurtheilung der in Rede stehenden Frage nicht 
ausreicht, beschließt der Ausschuß, sich weder für noch gegen die 
Einführung eines Zolles auf Rohkupfer auszusprechen.“ 
Der Ausschuß hatte sich noch mit der Erneuerung der Handels— 
verträge zu beschäftigen.“) Der Vorsitzende, Kommerzienrath Haßler, 
richtete an die Mitglieder die Bitte, ihre Wünsche rücksichtlich des 
Abschlusses neuer Handelsverträge mit Oesterreich und der Schweiz 
durch die Unterverbände zur Kenntniß des Direktoriums des Central— 
verbandes zu bringen. Eine Denkschrift, das Gutachten des Central— 
verbandes über den Abschluß neuer Handelsverträge mit Oesterreich— 
Ungarn und der Schweiz enthaltend, war unter dem 4. Juni 1887 
an den Handelsminister abgefertigt worden. 
*) Ebenda S. 61.
	        
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