2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A. Handels- u. Zollpolitik. 441
schroff gegenüber wie zuvor. Der Referent schloß seine ausführlichen
und durchaus objektiven Darlegungen mit folgenden Worten:
„Unter diesen Umständen ist das Direktorium des Central—
verbandes nicht in der Lage, Ihnen einen bestimmten Entschluß
für oder gegen die Einführung eines Zolles auf Rohkupfer vor—
schlagen zu können. Das Direktorium ist vielmehr der Meinung,
daß das vorliegende Material zur endgültigen Beurtheilung der
in Rede stehenden Frage auch heute noch nicht ausreicht, und daß
es sich deshalb wohl empfehlen möchte, sich heute weder für
noch gegen die Einführung eines solchen Zolles auf Rohkupfer
auszusprechen, die Frage vielmehr auch weiter noch in suspenso
zu lassen.“
Diesem Referat folgte eine sehr umfangreiche Verhandlung,
an der sich namentlich der hauptsächlichste Befürworter des Kupfer⸗—
zolles, der Geheime Bergrath Leuschner, der sich bei der betreffen⸗
den Kommissionsverhandlung wegen Verhinderung hatte vertreten
lassen müssen, lebhaft und eingehend betheiligte Ihm traten
Dr. Kunheim von der chemischen Industrie und besonders ein—
gehend Generalsekretär Bueck entgegen, dem die Vertretung der
bedeutenden kupferverarbeitenden Industrien in Rheinland und
Westfalen, namentlich im sogenannten bergischen Lande, zur Pflicht
gemacht war.
Die Verhandlungen schlossen mit der Annahme des folgenden
vom Direktorium gestellten Antrages:
„Mit Rücksicht auf den Umstand, daß das vorliegende Material
zur endgültigen Beurtheilung der in Rede stehenden Frage nicht
ausreicht, beschließt der Ausschuß, sich weder für noch gegen die
Einführung eines Zolles auf Rohkupfer auszusprechen.“
Der Ausschuß hatte sich noch mit der Erneuerung der Handels—
verträge zu beschäftigen.“) Der Vorsitzende, Kommerzienrath Haßler,
richtete an die Mitglieder die Bitte, ihre Wünsche rücksichtlich des
Abschlusses neuer Handelsverträge mit Oesterreich und der Schweiz
durch die Unterverbände zur Kenntniß des Direktoriums des Central—
verbandes zu bringen. Eine Denkschrift, das Gutachten des Central—
verbandes über den Abschluß neuer Handelsverträge mit Oesterreich—
Ungarn und der Schweiz enthaltend, war unter dem 4. Juni 1887
an den Handelsminister abgefertigt worden.
*) Ebenda S. 61.