Full text: Erster Band (1. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A. Handels- u. Zollpolitik. 443 
21. Dezember 1887 erlassen. Es bestimmte zum weiteren Schutz 
der Landwirthschaft in der Hauptsache, daß für Weizen und 
Roggen 5 Mark, für Hafer 4 Mark, fur Gerste 2,25 Mart, fuür 
Buchweizen und Hülsenfrüchte sowie Mais und Dari 2 Mark und 
für Malz 4 Mark für 100 48g erhoben werden sollten. Ferner 
wurden die Zölle für Mühlenfabrikate, für Nudeln und Maccaroni, 
Stärke ꝛc. sowie für Hefe wesentlich erhöht. 
Am 23. August 1887 war in Großbritannien das englische 
Waarenzeichen- bezw. Markenschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses 
Gesetz sollte das englische Publikum dagegen schützen, daß aus— 
ländische Waaren ihm unter falscher, meistens englischer Marke als 
englisches Fabrikat zum Kauf angeboten würden. Es war ganz 
besonders gegen die deutsche Industrie gerichtet, von der in England 
angenommen wurde, daß sie ihre minderwerthigen Erzeugnisse viel— 
fach unter englischen Marken und Zeichen auf den englischen Markt 
bringe und dadurch die Käufer und die englische Industrie schädige. 
Daß große Massen deutscher Industrieerzeugnisse mit englischer 
Aufmachung und mit englischen Marken und Fabrikzeichen versehen 
auf den Markt Englands und seiner Kolonien gebracht wurden, 
war Thatsache. In den allermeisten Fällen geschah dies aber auf 
direkte Anweisung und mit Wissen und Wollen der englischen 
Importenre, denen wohl bekannt war, daß die durchaus nicht 
minderwerthigen, sondern vorzüglichen Erzeugnisse der deutschen 
Industrie bei den englischen Käufern außerordentlich beliebt waren, 
die aber fürchteten, daß das allgemein verbreitete Vorurtheil diese 
Waaren zurückweisen würde, wenn sie sofort als deutsche Fabrikate 
erkannt würden. Das neue Gesetz ordnete nun unter vielem 
Anderen an,“) daß jede in England eingeführte Waare äußerlich 
auf der Verpackung deutlich den Namen des Landes enthalten 
müsse, in welchem sie hergestellt sei. Eingänge, bei denen diese 
Bezeichnung fehlte, sollten konfiszirt werden. Die aus Deutschland 
eingehenden Waaren mußten daher die deutliche Aufschrift ‚made 
in Germany? enthalten. Die Geschäftsführung des Central— 
verbandes hatte sich veranlaßt gesehen, in dem Hefte 40 sehr 
eingehende Mittheilungen über das englische Gesetz zu machen, weil 
) Das vollständige Gesetz mit eingehenden Erörterungen und späteren 
Ergänzungen wie mit Darlegung seiner Einwirkung auf die deutsche Industrie 
ist enthalten in den Verhandlungen ꝛc. Nr. 40, S. —2.
	        
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