Full text: Erster Band (1. Band)

444 H. A Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
die Mitglieder des Verbandes sich offenbar mit dem Gesetze 
nicht genügend vertraut gemacht hatten. Es hatte sich heraus⸗ 
gestellt, daß die englischen Docks und Zollämter mit deutschen 
Waaren überfüllt waren, die wegen der mangelnden Bezeichnung 
„made in Germany“ angehalten und der Konfiskation verfallen 
waren. Diese Mittheilungen wurden später in dem Hefte 43*) 
fortgesetzt und ergänzt durch Angabe der englischen überseeischen 
Gebiete, auf die sich die Wirksamkeit des englischen Markenschutzgesetzes 
erstreckte, und durch die Wiedergabe des besonderen Gesetzes, 
welches in derselben Beziehung für die Straits Settlements 
erlassen worden war. 
Der eidgenössische Rath hatte am 17. September 1887 ein 
Bundesgesetz betreffend Abänderung des schweizerischen Zolltarif⸗ 
gesetzes vom 26. Juni 1884 veröffentlicht, für welches freilich das 
Referendum noch nicht beendet war. Das schweizerische Gesetz mit 
dem Tarif wurde den Mitgliedern gleichfalls zur allgemeinen 
Kenntniß gebracht.“*) Zugleich wurde den Mitgliedern das Ab— 
kommen zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich-Ungarn 
wegen Verlängerung des Handelsvertrages vom 23. Mai 1883 
mitgetheilt. 
In der Sitzung des Direktoriums vom 9. Oktober 1887 
wurde über einen Antrag über Aenderung des Waarenverzeichnisses 
betreffend farbiges Glas verhandelt. Nachdem ein Gutachten von 
dem Verein Deutscher Glasfabrikanten eingeholt worden war, 
wurde dieser Antrag vom Direktorium unterstützt. 
Von mehreren Seiten war bei dem Centralverband der Antrag 
eingegangen, auf Beseitigung der Schwierigkeiten hinzuwirken, die 
von den Konsuln der Vereinigten Staaten bei der Verifizirung 
der Fakturen gemacht wurden. 
In der Ausschußsitzung vom 14. Dezember 1889***) theilte der 
Geschäftsführer mit, daß sich das Direktorium eingehend mit dieser 
Angelegenheit beschäftigt und eine betreffende Eingabe an den Reichs⸗ 
kanzler gerichtet habe. In der darauf eingegangenen Erwiderung 
wurde dem Direktorium mitgetheilt, daß die Uebelstände, soweit 
es möglich gewesen, abgestellt worden seien; daß, soweit solche 
*) Verhandlungen ꝛc. Heft 48, S. 34. 
**) Verhandlungen ꝛc. Heft 40, S. 47-58. 
k Verhandlungen ꝛc Heft 47, S. 11.
	        
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