Full text: Erster Band (1. Band)

448 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
unter dem 3. Juli 1891 an den Minister abgegeben. Stand doch 
soviel feft und war in dem Berichte auch betont worden, daß die 
Verhältnisse der deutschen Ausfuhr nach den Vereinigten Staaten 
durch die von denselben befolgte neue Schutzzollpolitik ungemein 
ungünstig beeinflußt würden, und daß für die Zukunft eine 
erhebliche Abnahme der Ausfuhr von deutschen Fabrikaten zu be— 
fürchten war. Interessant dürfte es sein, hier hervorzuheben, daß 
damals in weiten deutschen Kreisen die Ansicht verbreitet war, eine 
große Entwicklung der amerikanischen Industrie sei für lange Zeit 
nicht zu befürchten, da in den Vereinigten Staaten nicht in dem 
Maße Kapital vorhanden sei, um eine schnelle Entwicklung der 
Industrie zu ermöglichen. Man gab zu, daß in den Neuengland— 
staaten eine größere Anhäufung von Kapital stattgefunden habe; 
man glaubte aber annehmen zu dürfen, daß in den westlichen 
Staaten ein außerordentlicher Kapitalmangel herrsche, wofür die 
hohen Zinsen zu sprechen schienen, die dort für Anleihen aller 
Art gezahlt wurden. Wenn jetzt zu beobachten ist, wie in den 
Vereinigten Staaten mit Kapitalien gearbeitet wird, deren Riesen— 
haftigkeit noch in keinem anderen Lande der Welt erreicht worden 
ist, so ergiebt sich die Hinfälligkeit der damaligen Annahme 
von selbst. 
Auf der deutschen Industrie lastete aber nicht allein die 
Me Kinley-Bill, sondern auch die Administrative Bill. Dieses 
ominöse Gesetz berechtigte die Konsuln, bei der Verifizirung 
der Fakturen von den deutschen Fabrikanten die Preisgabe 
fast aller Fabrikdetails zu verlangen. Auf Grund dieser Er— 
mächtigungen gingen die Konsuln, welche in jeder erdenklichen Form 
zu ermitteln hatten, ob die Preisangaben richtig seien, in so in— 
diskreter Weise vor, daß sie die Muster der einen Fabrik einer 
konkurrirenden anderen Fabrik zur Prüfung vorlegten, um fest— 
zustellen, ob die gemachten Angaben richtig seien oder nicht. Dadurch 
wurde den betreffenden Fabrikanten in vielen Fällen eine außer— 
ordentliche Schädigung bereitet. Ferner verpflichteten die Konsuln 
die Fabrikanten, bei jeder Verifizirung einer Faktura persönlich zu 
erscheinen. Bei den wenigen Legalisirungsstellen, die es gab, war 
dieser Zustand unerträglich. Am allerschlimmsten aber war es, und 
hierin lag fort und fort der Hauptbeschwerdepunkt der deutschen 
Industriellen, daß nach allen diesen, von den amerikanischen 
Konsuln erduldeten Chikanen, die Zollämter in den Vereinigten
	        
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