448 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
unter dem 3. Juli 1891 an den Minister abgegeben. Stand doch
soviel feft und war in dem Berichte auch betont worden, daß die
Verhältnisse der deutschen Ausfuhr nach den Vereinigten Staaten
durch die von denselben befolgte neue Schutzzollpolitik ungemein
ungünstig beeinflußt würden, und daß für die Zukunft eine
erhebliche Abnahme der Ausfuhr von deutschen Fabrikaten zu be—
fürchten war. Interessant dürfte es sein, hier hervorzuheben, daß
damals in weiten deutschen Kreisen die Ansicht verbreitet war, eine
große Entwicklung der amerikanischen Industrie sei für lange Zeit
nicht zu befürchten, da in den Vereinigten Staaten nicht in dem
Maße Kapital vorhanden sei, um eine schnelle Entwicklung der
Industrie zu ermöglichen. Man gab zu, daß in den Neuengland—
staaten eine größere Anhäufung von Kapital stattgefunden habe;
man glaubte aber annehmen zu dürfen, daß in den westlichen
Staaten ein außerordentlicher Kapitalmangel herrsche, wofür die
hohen Zinsen zu sprechen schienen, die dort für Anleihen aller
Art gezahlt wurden. Wenn jetzt zu beobachten ist, wie in den
Vereinigten Staaten mit Kapitalien gearbeitet wird, deren Riesen—
haftigkeit noch in keinem anderen Lande der Welt erreicht worden
ist, so ergiebt sich die Hinfälligkeit der damaligen Annahme
von selbst.
Auf der deutschen Industrie lastete aber nicht allein die
Me Kinley-Bill, sondern auch die Administrative Bill. Dieses
ominöse Gesetz berechtigte die Konsuln, bei der Verifizirung
der Fakturen von den deutschen Fabrikanten die Preisgabe
fast aller Fabrikdetails zu verlangen. Auf Grund dieser Er—
mächtigungen gingen die Konsuln, welche in jeder erdenklichen Form
zu ermitteln hatten, ob die Preisangaben richtig seien, in so in—
diskreter Weise vor, daß sie die Muster der einen Fabrik einer
konkurrirenden anderen Fabrik zur Prüfung vorlegten, um fest—
zustellen, ob die gemachten Angaben richtig seien oder nicht. Dadurch
wurde den betreffenden Fabrikanten in vielen Fällen eine außer—
ordentliche Schädigung bereitet. Ferner verpflichteten die Konsuln
die Fabrikanten, bei jeder Verifizirung einer Faktura persönlich zu
erscheinen. Bei den wenigen Legalisirungsstellen, die es gab, war
dieser Zustand unerträglich. Am allerschlimmsten aber war es, und
hierin lag fort und fort der Hauptbeschwerdepunkt der deutschen
Industriellen, daß nach allen diesen, von den amerikanischen
Konsuln erduldeten Chikanen, die Zollämter in den Vereinigten