Full text: Erster Band (1. Band)

454 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
eine Einwirkung auszuüben. Es war bei der Erregung, die 
namentlich in landwirthschaftlichen Kreisen hervorgetreten war, 
freilich nicht anzunehmen, daß die Verhändlungen im Reichstage so 
schnell verlaufen und daß die Annahme so glatt erfolgen werde. 
Man hatte sich in den Kreisen der Abgeordneten darauf gefaßt 
gemacht, auf große Schwierigkeit zu stoßen. Infolge dessen hatten 
die Reichstagsabgeordneten Möller und Dr. Hammacher die Ge— 
schäftsstellen der bedeutendsten der dem Centralverbande angehören— 
den Vereine, und ganz besonders die Geschäftsstelle des Central— 
verbandes selbst, zur Beschaffung eines umfassenden Materials in 
Anspruch genommen. So war beispielsweise dem Abgeordneten 
Dr. Hammacher auf sein Verlangen von der Geschäftsstelle des 
Centralverbandes ein aus zahlreichen verschiedenen Statistiken zu— 
sammengesetztes umfassendes Material übergeben worden, um in 
detaillirter Weise den Aufschwung nicht allein der Industrie, sondern 
des ganzen deutschen Wirthschaftslebens unter der Herrschaft des 
1879 eingeführten Schutzzollsystems zu erweisen. Es war sehr 
ernst, besonders von Dr. Beumer in Düsseldorf, dem Geschäfts— 
führer des dortigen Wirthschaftlichen Vereins, Dr. Rentzsch, dem 
Geschäftsführer des Vereins Deutscher Eisen- und Stahl-Industrieller 
und von dem Bureau des Centralverbandes gearbeitet worden, um 
die erwähnten Abgeordneten mit dem gewünschten Material zu 
versorgen, von dem freilich, bei der außerordentlichen Beschleunigung 
der Verhandlungen, nur ein äußerst beschränkter Gebrauch gemacht 
werden konnte. 
Die westlichen und nördlichen europäischen Staaten hatten 
eine andere Politik angenommen. Frankreich hatte mit dem 
1. Februar 1892 einen fast vollständig prohibitiven Maximal— 
tarif und einen immer noch außerordentlich hohen Minimaltarif 
eingeführt. 
Zwischen Deutschland und Spanien kam es zu einer Ver— 
längerung des Handelsvertrages vom 15. Juni 1883 bezw. 
10. Mai 1885 bis zum 30. Juni 1892 auf der Grundlage der 
Meistbegünstigung, mit Ausnahme von Sprit auf spanischer und 
Wein auf deutscher Seite. Von der Meistbegünstigung waren auf 
deutscher Seite ferner noch ausgeschlossen Kork und Safran. Portugal 
verfolgte mit dem 1. Februar 1892 eine vollständig autonome 
Handelspolitik, indem es seinen Generaltarif gegenüber allen 
Ländern, mit Ausnahme von Brasilien, zur Geltung brachte.
	        
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