Full text: Erster Band (1. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A. Handels- u. Zollpolitik. 463 
Centralverband stattgehabten Verhandlungen wegen Bildung eines 
Zollbeirathes, die jedoch nicht zu einer Einigung geführt hatten. 
Der Vorsitzende hob sodann hervor, daß der Antrag sich auf eine 
Frage beziehe, die vom Centralverband bereits seit langem und 
mehrfach bearbeitet worden sei, so von dem zweiten Kongreß des 
Centralverbandes am 22. Februar 1878 bei Verhandlung des 
Antrages Meckel auf Errichtung eines deutschen volkswirth— 
schaftlichen Senates und ferner in der Generalversammlung vom 
22. September 1879, in der die durch Reichsgesetz zu bewirkende 
Einsetzung eines aus höheren Beamten, Reichstagsabgeordneten, 
sodann aus Vertretern der Industrie, der Landwirthschaft und des 
Handels- und Verkehrswesens bestehenden Kollegiums als Beirath 
der Reichsregierung in allen wirthschaftlichen Fragen für erforder— 
lich bezeichnet wurde. Das Direktorium sei damals beauftragt 
worden, eingehende Vorschläge vorzubereiten und wegen Einsetzung 
dieses Beirathes bei der Reichsregierung vorstellig zu werden. Es 
sei in der That vom Fürsten Bismarck im Reichstage ein 
Antrag auf Schaffung eines deutschen Volkswirthschaftsrathes ein— 
gebracht, von diesem aber abgelehnt worden. Fürst Bismarck habe 
sich dann darauf beschränkt, einen preußischen Volkswirthschaftsrath 
zu berufen. Den Antrag Pforzheim vermöge er nicht zu befür— 
worten. Wenn es dem Fürsten Bismarck nicht gelungen sei, 
den Reichstag zur Annahme seines betreffenden Vorschlages zu be— 
wegen, so sei jetzt noch viel weniger Aussicht vorhanden, eine der— 
artige Körperschaft zu erlangen, und es sei nicht Sache des Central— 
verbandes, gänzlich aussichtslose Anträge zu stellen. Als ein 
weiterer Grund der Ablehnung müsse er zur Erwägung geben, 
daß unter dem Fürsten Bismarck wohl ausreichende Garantien 
für die Zusammensetzung eines solchen Beirathes vorhanden gewesen 
seien, die nach seiner Ansicht aber jetzt fehlen würden. Dann 
aber wolle der Antrag Pforzheim den Beirath mit so zahlreichen 
anderen Funktionen belasten, daß damit die Ausgestaltung zu einer 
rein bureaukratischen Behörde unvermeidlich werden würde. Mit 
Verweisung auf die im Jahre 1878—79 angestellte Reichsenquete 
glaubte der Vorsitzende auch annehmen zu dürfen, daß der Haupt— 
zweck des von Pforzheim beantragten Zollbeirathes auch durch ge— 
legentliche Vernehmung von Sachverständigen erreicht werden 
könnte, wenn solche in praktischer und gewissenhafter Weise durch— 
geführt werde.
	        
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