2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A. Handels- u. Zollpolitik. 463
Centralverband stattgehabten Verhandlungen wegen Bildung eines
Zollbeirathes, die jedoch nicht zu einer Einigung geführt hatten.
Der Vorsitzende hob sodann hervor, daß der Antrag sich auf eine
Frage beziehe, die vom Centralverband bereits seit langem und
mehrfach bearbeitet worden sei, so von dem zweiten Kongreß des
Centralverbandes am 22. Februar 1878 bei Verhandlung des
Antrages Meckel auf Errichtung eines deutschen volkswirth—
schaftlichen Senates und ferner in der Generalversammlung vom
22. September 1879, in der die durch Reichsgesetz zu bewirkende
Einsetzung eines aus höheren Beamten, Reichstagsabgeordneten,
sodann aus Vertretern der Industrie, der Landwirthschaft und des
Handels- und Verkehrswesens bestehenden Kollegiums als Beirath
der Reichsregierung in allen wirthschaftlichen Fragen für erforder—
lich bezeichnet wurde. Das Direktorium sei damals beauftragt
worden, eingehende Vorschläge vorzubereiten und wegen Einsetzung
dieses Beirathes bei der Reichsregierung vorstellig zu werden. Es
sei in der That vom Fürsten Bismarck im Reichstage ein
Antrag auf Schaffung eines deutschen Volkswirthschaftsrathes ein—
gebracht, von diesem aber abgelehnt worden. Fürst Bismarck habe
sich dann darauf beschränkt, einen preußischen Volkswirthschaftsrath
zu berufen. Den Antrag Pforzheim vermöge er nicht zu befür—
worten. Wenn es dem Fürsten Bismarck nicht gelungen sei,
den Reichstag zur Annahme seines betreffenden Vorschlages zu be—
wegen, so sei jetzt noch viel weniger Aussicht vorhanden, eine der—
artige Körperschaft zu erlangen, und es sei nicht Sache des Central—
verbandes, gänzlich aussichtslose Anträge zu stellen. Als ein
weiterer Grund der Ablehnung müsse er zur Erwägung geben,
daß unter dem Fürsten Bismarck wohl ausreichende Garantien
für die Zusammensetzung eines solchen Beirathes vorhanden gewesen
seien, die nach seiner Ansicht aber jetzt fehlen würden. Dann
aber wolle der Antrag Pforzheim den Beirath mit so zahlreichen
anderen Funktionen belasten, daß damit die Ausgestaltung zu einer
rein bureaukratischen Behörde unvermeidlich werden würde. Mit
Verweisung auf die im Jahre 1878—79 angestellte Reichsenquete
glaubte der Vorsitzende auch annehmen zu dürfen, daß der Haupt—
zweck des von Pforzheim beantragten Zollbeirathes auch durch ge—
legentliche Vernehmung von Sachverständigen erreicht werden
könnte, wenn solche in praktischer und gewissenhafter Weise durch—
geführt werde.