490 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
des mit Portugal abzuschließenden Handelsvertrages zu vernehmen
wären. Der Geschäftsführer hatte bei dieser Gelegenheit den
Staatssekretär darauf aufmerksam gemacht, daß es wohl zweck—
mäßig sein würde, mit Bezug auf diesen Handelsvertrag auch
Vertreter der Hansestädte zu den Sitzungen des Zollbeirathes zuzu—
ziehen. Das ist später geschehen. Nach der Sitzung vom 5. April
richtete der Zollbeirath an das Direktorium abermals das An—
suchen, ihm die Räume und Kräfte des Centralverbandes zur
Verfügung zu stellen. Das Direktorium war damit einverstanden,
und so wurden auch bezüglich dieses Handelsvertrages alle Ar—
beiten, soweit der Zollbeirath in Frage kam, vom Centralverbande
geleistet.
In derselben Sitzung machte der Geschäftsführer noch weitere
Mittheilungen über die handelspolitischen Beziehungen Deutschlands
zum Auslande. Danach war der im Dezember 1893 vom Reichs—
tage angenommene Handelsvertrag mit Spanien nicht zustande
gekommen. Er war vom spanischen Senat nicht direkt abgelehnt,
aber auch nicht angenommen, sondern er war verschleppt worden.
Es war vom Senat nämlich die Ernennung einer Enquete—
kommission verlangt worden, die augenscheinlich nur den Zweck
verfolgte, die Annahme des Vertrages hinzuhalten. Diese
Absicht wurde auch vollständig erreicht. Das mehrfach ver—
längerte Provisorium mit Spanien war abgelausen. Spanien
hatte seinen Maximaltarif gegen Deutschland zur Anwendung
gebracht, wodurch der deutsche Bundesrath gezwungen war, den
Bestimmungen des Zollgesetzes von 1879 gemäß, auf die spanische
Einfuhr einen 50prozentigen Zollzuschlag zu legen. Damit war
Deutschland in einen Zollkrieg mit Spanien eingetreten.
Der Geschäftsführer berichtete dann über den neuen Wilson—
Tarif in den Vereinigten Staaten und besonders über die durch
denselben vorgenommene Neugestaltung des Zuckerzolles. Be—
sonders bedenklich war in dieser Beziehung der Umstand, daß für
Zucker aus Ländern, die eine Exportprämie zahlten, ein Aufschlag
von AoCent für 1 Pfund erhoben wurde. Da Deutschland das
einzige Land war, welches eine direkte Exportprämie zahlte,
während die anderen auf dem Weltmarkt konkurrirenden Länder,
namentlich Oesterreich und Frankreich, eine zwar höhere, aber ver—
steckte Exportprämie gewährten, so kam der Aufschlag nur für
Deutschland zur Geltung, dessen Zucker demgemäß den Erzeugnissen