Full text: Erster Band (1. Band)

492 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
Es gelang der Geschäftsführung, einen Privatunternehmer für 
die Herstellung dieses Journals in der Person des Verlegers und Buch— 
druckers Max Noeßler in Bremen zu finden. Mil Unterstützung 
des Centralverbandes begab sich dieser persönlich nach Japan, 
um die Verhältnisse an Ort und Stelle zu studiren und eine 
Organisation für die Verbreitung dieses Journals zu schaffen. 
Von ihm wurde nicht nur das Reklamejournal für Japan, sondern 
auch ein solches für China in durchaus geeigneter Weise her— 
gestellt, und es ist anzunehmen, daß die Verbreitung desselben in 
den betreffenden Ländern wesentlich zur Steigerung der deutschen 
Ausfuhr beigetragen hat. 
In derselben Sitzung des Ausschusses konnte der Geschäfts— 
führer über günstige Wirkungen des Handelsvertrages mit Ruß— 
land berichten, trotzdem dieser Vertrag erst seit dem 20. März in 
Wirksamkeit war. Die Statistik gab zwar keine brauchbaren Anhalts⸗ 
punkte, da die Vergleichung mit dem vorigen Jahr, in welchem 
Deutschland sich im Zustande des Zollkrieges mit seinem östlichen 
Nachbar befunden hatte, nicht zulässig erschien. Dennoch war un— 
verkennbar, daß sich der Absatz beispielsweise in der Eisenindustrie, 
namentlich in Eck- und Winkeleisen, Stabeisen, Platten und 
Blechen, groben Eisenwaaren, Maschinen aus Gußeisen, solchen aus 
Schmiedeeisen und Nähmaschinen wesentlich gehoben hatte. Ferner 
war die Ausfuhr an Steinkohlen und Koks, Leder und Papier⸗ 
waaren, Farbendruckbildern, Kupferstichen, und namentlich an Er— 
zeugnissen der Uhrenindustrie, nicht unwesentlich gestiegen. Die in 
der letzten Sitzung beschlossene Dankadresse an die zuständigen 
Mitglieder des Zollbeirathes war ausgefertigt und den Mitgliedern 
des Zollbeirathes übergeben worden. 
Von dem Reichstagsabgeordneten Freiherrn Heyl zu Herrns— 
heim und Genossen war im Reichstag der Antrag eingebracht worden, 
„die Verbündeten Regierungen zu ersuchen, den Freundschafts-, 
Handels-⸗ und Schiffahrtsvertrag mit der argentinischen Republik 
auf Grund des Artikels 14 dieses Vertrages zu kündigen.“ Mit 
diesem Antrage beschäftigte sich das Direktorium in der Sitzung 
vom 24. Januar 1895. Es gelangte dabei zu der Ueberzeugung, 
daß die Kündigung des mit Argentinien abgeschlossenen Meist— 
begünstigungsvertrages die deutsche Ausfuhr nach jenem Lande 
und somit die Interessen der deutschen Industrie in hohem Maße 
schädigen würde. Es beschloß daher, eine Denkschrift an den
	        
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