Full text: Erster Band (1. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A. Handels- u. Zollpolitik. 503 
alle Beschwerdepunkte zur Erledigung zu bringen. In dem Handels— 
vertrag mit Rußland wurde bestimmt, daß Muster von Geschäfts— 
reisenden bei Ueberschreitung der russischen Grenze zwar verzollt 
werden müßten, daß aber, wenn sie bei der Rücksendung die Grenze 
passierten, eine Rückverzollung und Rückzahlung des Zolles eintreten 
solle. Beim Centralverband war Klage darüber geführt worden, 
daß nach einem von der russischen Regierung erlassenen Regulativ 
bei der Rückverzollung der Muster derjenige Reisende, der die Muster 
über die Grenze geführt habe, persönlich zugegen sein müsse, was 
Veranlassung zu außerordentlichen Belästigungen gegeben hatte. 
Diese Angelegenheit war in der Konferenz nicht erledigt worden. 
Später aber war dem Geschäftsführer vom Auswärtigen Amt die 
Mittheilung gemacht worden, daß es fortgesetzt in dieser Sache 
verhandelt habe und daß begründete Aussicht vorhanden sei, auch 
diesen Uebelstand zu beseitigen. 
Der Minister für Handel und Gewerbe hatte vom Direktorium 
ein Gutachten über eine Eingabe mehrerer größerer Drahtwerke in 
Rheinland und Westfalen eingefordert. Die Werke hatten 
verlangt, daß für Halbzeug — Knüppel und vorgewalzte Blöcke 
zur Drahtfabrikation — zollfreie Niederlagen errichtet und daß 
bei der Ausfuhr fertiger Drahtfabrikate der Zoll zurückvergütet 
werden möchte. Das Direktorium hatte beschlossen, dem Minister 
zu empfehlen, das Gesuch der Drahtwerke abzulehnen. Die Gründe 
für diesen Beschluß wurden in einer eingehenden Denkschrift dargelegt. 
In der Hauptsache war das Direktorium zu dieser Entscheidung ge— 
langt in der Ueberzeugung, daß das Verlangen der Werke wesentlich 
von der augenblicklichen Konjunktur in der Eisen- und Stahlindustrie 
veranlaßt worden sei. Wie lange diese Konjunktur dauern würde, 
war freilich nicht zu übersehen; das Direktorium ging aber von der 
Ansicht aus, daß Schwankungen in der Konjunktur nach oben oder 
nach unten keine Veranlassung geben dürften, derart tiefe Eingriffe 
in die bestehenden Zollverhältnisse zu machen. 
WMit der Uebernahme des Protektorats über Tunis von Seiten 
Frankreichs hatten alle mit diesem Lande geschlossenen Handels— 
verträge aufgehört. Damit war eine schwere Differenzirung der 
deutschen Waaren eingetreten, die eine vollständige Stockung der 
deutschen Einfuhr zur Folge gehabt hatte. Die bei dem Central— 
verbande eingereichten Beschwerden hatten ihn auch in diesem Falle 
veranlaßt, eine Eingabe an das Auswärtige Amt zu richten. In
	        
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