2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A. Handels- u. Zollpolitik. 503
alle Beschwerdepunkte zur Erledigung zu bringen. In dem Handels—
vertrag mit Rußland wurde bestimmt, daß Muster von Geschäfts—
reisenden bei Ueberschreitung der russischen Grenze zwar verzollt
werden müßten, daß aber, wenn sie bei der Rücksendung die Grenze
passierten, eine Rückverzollung und Rückzahlung des Zolles eintreten
solle. Beim Centralverband war Klage darüber geführt worden,
daß nach einem von der russischen Regierung erlassenen Regulativ
bei der Rückverzollung der Muster derjenige Reisende, der die Muster
über die Grenze geführt habe, persönlich zugegen sein müsse, was
Veranlassung zu außerordentlichen Belästigungen gegeben hatte.
Diese Angelegenheit war in der Konferenz nicht erledigt worden.
Später aber war dem Geschäftsführer vom Auswärtigen Amt die
Mittheilung gemacht worden, daß es fortgesetzt in dieser Sache
verhandelt habe und daß begründete Aussicht vorhanden sei, auch
diesen Uebelstand zu beseitigen.
Der Minister für Handel und Gewerbe hatte vom Direktorium
ein Gutachten über eine Eingabe mehrerer größerer Drahtwerke in
Rheinland und Westfalen eingefordert. Die Werke hatten
verlangt, daß für Halbzeug — Knüppel und vorgewalzte Blöcke
zur Drahtfabrikation — zollfreie Niederlagen errichtet und daß
bei der Ausfuhr fertiger Drahtfabrikate der Zoll zurückvergütet
werden möchte. Das Direktorium hatte beschlossen, dem Minister
zu empfehlen, das Gesuch der Drahtwerke abzulehnen. Die Gründe
für diesen Beschluß wurden in einer eingehenden Denkschrift dargelegt.
In der Hauptsache war das Direktorium zu dieser Entscheidung ge—
langt in der Ueberzeugung, daß das Verlangen der Werke wesentlich
von der augenblicklichen Konjunktur in der Eisen- und Stahlindustrie
veranlaßt worden sei. Wie lange diese Konjunktur dauern würde,
war freilich nicht zu übersehen; das Direktorium ging aber von der
Ansicht aus, daß Schwankungen in der Konjunktur nach oben oder
nach unten keine Veranlassung geben dürften, derart tiefe Eingriffe
in die bestehenden Zollverhältnisse zu machen.
WMit der Uebernahme des Protektorats über Tunis von Seiten
Frankreichs hatten alle mit diesem Lande geschlossenen Handels—
verträge aufgehört. Damit war eine schwere Differenzirung der
deutschen Waaren eingetreten, die eine vollständige Stockung der
deutschen Einfuhr zur Folge gehabt hatte. Die bei dem Central—
verbande eingereichten Beschwerden hatten ihn auch in diesem Falle
veranlaßt, eine Eingabe an das Auswärtige Amt zu richten. In