Full text: Erster Band (1. Band)

504 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
seiner großen Fürsorge für den deutschen Export war es diesem 
gelungen, Abhilfe zu schaffen durch den Abschluß eines Meist— 
begünstigungsvertrages, in dem die deutschen Waaren wenigstens 
mit den Waaren aller anderen Länder bei der Einfuhr in Tunis 
gleichgestellt wurden. An der Bevorzugung, welche Frankreich sich 
bei der Uebernahme des Protektorats vorbehalten hatte, war 
freilich nichts mehr zu ändern. 
Der Geschäftsführer berichtete sodann, daß im Jahre 1896 
auch die Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und Nicaragua 
und Chile neu geregelt wären. Gekündigt seien die Handels— 
verträge mit Uruguay, Costariea und San Domingo. Der Vertrag 
mit dem letztgenannten Staate sei bereits außer Wirksamkeit getreten. 
Der Geschäftsführer schloß diese Darlegung mit folgenden Worten: 
„Sie sehen also, daß die Beschäftigung mit handelspolitischen 
Fragen einen nicht geringen Theil der Thätigkeit des Central— 
verbandes in Anspruch genommen hat. Bei dieser Darlegung 
wird sich Ihre Aufmerksamkeit vielleicht auch auf den Umstand 
gelenkt haben, daß diese Angelegenheiten ohne Rücksicht auf die 
Industrien, die sie betreffen, von Ihrem Direktorium mit gleicher 
Hingebung und Sorgfalt behandelt worden sind. Ich erlaube mir, 
dies hier hervorzuheben mit Rücksicht darauf, daß ein Kreis von 
Industriellen, der sich in einen traurigen Gegensatz zu dem Central— 
verbande hineingearbeitet hat, nicht aufhört zu behaupten, daß 
der Centralverband Deutscher Industrieller doch nur eine Vereinigung 
von großen Eisen- und Baumwollindustriellen sei. Ich glaube, in 
den Darlegungen, die ich gemacht habe, ist diese Mißdeutung wohl 
genügend widerlegt worden.“ 
Hieran schloß der Geschäftsführer einige Bemerkungen über 
die Handelsverträge und die deutsche Handelspolitik im allge— 
meinen,“) in denen er die günstigen Wirkungen der Handels— 
vertragspolitik ziffernmäßig mit sehr eingehendem statistischem 
Material belegte.**) 
Er legte an der Hand einiger Beispiele dar, in welcher Weise 
die Handelspolitik der Regierung von agrarischer Seite scharf 
angegriffen werde und wie diese Angriffe sich nicht nur gegen die 
Meistbegünstigungsverträge, sondern auch gegen die Tarifverträge 
*) Ebenda S. 24 34. 
**) Dieses Material ist, soweit es nicht im Text Verwendung gefunden 
hat, in demselben Hefte S. 220224 abgedruckt.
	        
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