Full text: Erster Band (1. Band)

520 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
ziehung war in der Denkschrift, kurz zusammengefaßt, etwa Folgendes 
ausgeführt: 
In der Sitzung des Reichstages vom 21. Januar 1896 habe 
der Staatssekretär des Reichsschatzamtes Graf von Posadowsky 
bei den Verhandlungen über die Einführung eines Zolles auf 
Quebrachoholz und die aus diesem hergestellten Gerbstoffe erklärt, 
daß ein neuer, mehr spezifizirter Tarif ausgearbeitet werden solle, 
zu welchem Zweck im Etat die Mittel zur Anstellung eines weiteren 
vortragenden Rathes beantragt seien. Die Mängel des bestehenden 
deutschen Tarifes, der zahlreiche bezüglich ihrer Herstellungskosten 
und ihres Preises höchst verschiedene Waaren in große Gruppen 
ʒzusammenfaßt, waren in der Denkschrift hervorgehoben, und dann 
war ausgesprochen, daß das auf den Schutz der nationalen 
Arbeit gerichtete Grundprinzip der deutschen Zollgesetzgebung bei 
diesem Tarif in vielen Fällen nicht in Wirksamkeit trete. Bei der 
Bildung des neuen Tarifes würde die Aufgabe wesentlich darin 
bestehen, Gruppen gleichartiger Waaren zu bilden, wobei nicht 
allein die Höhe des Verkaufspreises als maßgebend zu 
erachten sei, sondern als besonders beachtenswerth die 
Höhe der Herstellungskosten und bei diesen wieder das 
Verhältniß, in der die Kosten der verwendeten Arbeit zu 
denen des verbrauchten Materials und der Art desselben 
ständen. In dieser Beziehung könnte nur aus genauester und 
unmittelbarster Kenntniß der Verhältnisse der Industrie ein maß— 
gebendes und sachlich richtiges Urtheil abgegeben werden. Es sei 
daher bei der Aufstellung des neuen Tarifes, und zwar von 
Beginn der Arbeit an, die Mitwirkung von Sachverständigen 
bei Bearbeitung jeder einzelnen Position unerläßliche Vor— 
bedingung. Die Mitwirkung solcher Sachverständigen herbeizuführen 
und zu leiten, würde die erste und nächstliegende Aufgabe der 
Centralstelle sein. 
Bei der Vorbereitung künftiger Handelsverträge sei sodann die 
Wirkung der deutschen Zölle auf die Einfuhr. in der Richtung 
zu prüfen, wie die heimischen Industrien durch die fremde Ein— 
fuhr beeinflußt würden. Dadurch werde sich die Abmessung des 
für den Bestand der gewerblichen Thätigkeit erforderlichen Mindest— 
betrages des Zolles ergeben. Von fast noch größerer Bedeutung 
sei, zu ermitteln, bei welchem von dem anderen vertragschließenden 
Lande festzustellenden höchsten Zollsatze noch auf die Möglichkeit
	        
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