Full text: Erster Band (1. Band)

524 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
Mitwirkung des als hochschutzzöllnerisch verrufenen Centralverbandes 
unzulässig erschienen sei. 
Dem entgegen sei der Centralverband stets von der Ansicht 
geleitet gewesen, daß die Interessen der deutschen Industrie eine 
ausreichende Vertretung im Deutschen Handelstage niemals ge— 
funden hätten. Die Thatsache, daß der Centralverband seit 
21 Jahren bestände, und daß in dieser Zeit sich immer weitere 
Kreise der Industrie ihm angeschlossen hätten, könne wohl nicht 
anders aufgefaßt werden, als daß der übergroße Theil der In— 
dustriellen von der Ansicht geleitet werde, daß sie einer anderen 
Vertretung ihrer Spezialinteressen als derjenigen bedürfe, die ihnen 
besonders in früheren Zeiten im Deutschen Handelstage zutheil ge— 
worden sei. Es sei daher wohl zu verstehen, daß, abgesehen von 
dem bereits erörterten Grunde, das Direktorium des Central— 
verbandes nicht ohne weiteres darauf eingegangen sei, sich dem 
Deutschen Handelstage unterzuordnen und ihm die Vertretung der 
Industrie zu überlassen. Dieser tiefer liegende Beweggrund habe 
die Wahrscheinlichkeit vermindert, daß es in dieser Frage, selbst 
beim besten Willen beider Theile, zu einer Verständigung käme, 
denn bei dem Anspruch des Deutschen Handelstages, offizieller 
Vertreter auch der Industrie zu sein, sei es auch ausgeschlossen, eine 
Theilung der Materie derart vorzunehmen, daß von den Aufgaben 
der zu bildenden Stelle der Handel dem Deutschen Handelstage, 
die Industrie dem Centralverbande Deutscher Industrieller zu⸗ 
gewiesen werde. Die gemeinsame Thätigkeit beider Körperschaften 
erscheine aber auch aus dem weiteren Gesichtspunkte als undurch⸗ 
führbar, da bei der Verschiedenheit der prinzipiellen Auffassungen 
der Centralstelle die erforderliche einheitliche Leitung fehlen würde. 
Aus demselben Grunde müsse auch die gemeinschaftliche Begründung 
der Centralstelle mit anderen wirthschaftlichen Vereinigungen un— 
durchführbar erscheinen. 
In der Denkschrift wurde dann noch die Frage erörtert, ob 
der Deutsche Handelstag oder der Centralverband, jeder für sich, 
imstande wären, die Verpflichtungen auf sich zu nehmen und 
durchzuführen, die mit Begründung der Centralstelle verbunden 
seien, und sie kam nach eingehender Prüfung der Kräfte und 
Mittel beider Vereinigungen zu dem Schlusse, daß diese in keinem 
Falle zu dem erwähnten Zwecke ausreichen würden.
	        
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