2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A. Handels- u. Zollpolitik. 525
Nach allen diesen Betrachtungen gelangte die Denkschrift zu
dem Schluß, daß der Gedanke aufgegeben werden müsse,
die Centralstelle für die Vorbereitung der Handels⸗
verträge allein durch die bestehenden wirthschaftlichen
Korporationen und Vereinigungen zu bilden.
Die Denkschrift verwies jedoch auf die überaus günstigen
Erfahrungen, die bei dem Handelsvertrage mit Rußland mit
dem Beistande des ohne Vorbereitung, fast überhastet geschaffenen,
weder mit Material noch mit Arbeitskräften ausgestatteten Zoll—
beirathes gemacht worden waren. Diese Erfahrungen sollten alle
betheiligten Kreise, die Reichsregierung sowohl, wie die Vertreter
des wirthschaftlichen Lebens, in der Erkenntniß der Nothwendigkeit
vereinigen, daß eine solche Stelle auf einer Grundlage errichtet
werde, die für die Zukunft eine volle segensreiche Wirksamkeit ver—
bürge. Dieser Boden werde nur durch die Reichsregierung geschaffen
werden können, und es würde diese Centralstelle für die Vorbereitung
von Handelsverträgen damit in den Kreis der ähnlichen Institutionen
treten, die im Reich und in Preußen als berathende, begutachtende
und vorbereitende Körperschaften bereits seit langen Jahren bestünden.
Als Beispiel waren 12 dieser Institutionen in der Denkschrift auf—
geführt. Um die Beurtheilung zu ermöglichen, in wie weit diese
Körperschaften als Muster für die zu bildende Centralstelle dienen
könnten, waren in der Anlage 1 zu der Denkschrift die näheren
Verhältnisse in Bezug auf deren Bildung, Organisation und
Zwecke dargelegt. Es war jedoch bemerkt, daß es nicht thunlich
sein werde, die Centralstelle genau nach einem dieser Muster ein—
zurichten. Für ihre Organisation waren folgende unmaßgebliche
Vorschläge gemacht: Da die Mitglieder der Centralstelle voraus—
sichtlich berufen sein würden, verhältnißmäßig häufig und unter
Umständen für längere Zeit in ernste Thätigkeit zu treten, so
empfehle es sich, den Apparat nicht zu schwerfällig zu konstruiren
und ihn daher nicht aus zu vielen Personen bestehen zu lassen. Zu
dem speziell für die Verhandlungen über den Handelsvertrag mit
Rußland gebildeten Zollbeirathe seien 115 Personen berufen gewesen.
Er habe Bedeutung nur als Wahlkörper für den Ausschuß gehabt
und sei niemals wieder berufen worden. Der Ausschuß aber habe
vollständig die Funktion des Zollbeirathes übernommen und nicht
nur bei den Verhandlungen mit Rußland mitgewirkt, sondern
er sei auch von der Regierung zu einer gleichen Thätigkeit bei